Roma locuta
Seit dem 1. August 1998 gilt für den gesamten deutschsprachigen Bereich eine Reform der Rechtschreibung der deutschen Sprache. (...) Der zeitweise vehemente Streit um das Pro und Contra der Rechtschreibreform ist damit beendet. (Bertelsmann: Grammatik der deutschen Sprache. Sprachsystem und Sprachgebrauch. Von Lutz Götze und Ernest W. B. Hess-Lüttich. Gütersloh, München 1999, S. 665)
- Eine bemerkenswerte Denkweise: Sobald der Staat eine Sprachänderung verordnet, ist der Streit darüber beendet.
Derselbe Hess-Lüttich schreibt auch:
Die Spirale sprachpuristischer Forderungen drehte sich weiter bis zu den aberwitzigen 'Sprachregelungen' der Nationalsozialisten, die uns noch heute die 'die Sprache verschlagen'. (ebd. S. 661)
Was mag er gelesen haben, das ihm die Sprache verschlagen hat?
Im selben Band schreibt Götze über die neuen Regeln der GZS bei trennbaren Verben (Verzusatzkonstruktionen):
Ist dem Schreibenden nicht klar, ob es sich um eine Zusanmmenschreibung (ein Wort)" [soll wohl heißen "Zusammensetzung"] oder Wortgruppe (zwei Wörter) handelt, bleibt ihm die Freiheit der Entscheidung (Toleranzregel). (S. 53)
Toleranz ist gut, aber die Begründung ist falsch. Daß der Schreibende es nicht weiß, ist doch gerade der Grund, warum er nachschlägt. In der amtlichen Neuregelung klingt es eher so, als ob die Reformer es nicht wissen kein Wunder angesichts der verkorksten These von Wortgruppe vs. Zusammensetzung. In meinem Rechtschreibwörterbuch dagegen ist es die objektive Instanz des schwankenden Usus, auf die sich die fakultative Zusammenschreibung beruft.
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Th. Ickler
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