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Forum > Argumente der Rs-Reformer
„Das tut ja die armen Kinderlein jetzt nur umso mehr verwirren!“
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Fritz Koch
14.11.2004 22.22
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Ich habe mir vorgenommen,

keine Kindheitserinnerungen mehr vorzutragen und die damals entstandene Sensibilisierung gegenüber undemokratischen und ungerechten Verfahrensweisen in den Schrank zu legen.

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margel
15.11.2004 07.21
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Traurig, aber wahr

Leider haben all die fundierten Kritiken von sprachwissenschaftlicher Warte aus die Verantwortlichen überhaupt nicht beeindruckt. Eine Wende zum besseren kann wohl nach den bisherigen Erfahrungen nur von den Schreibenden selbst (den „Praktikern“) kommen: durch Verweigerung und Festhalten an der bewährten Rechtschreibung. – Theorie ist etwas sehr Schönes und sicher nicht überflüssig. Man sagt ja auch, nichts sei praktischer als eine gute Theorie.

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Fritz Koch
17.11.2004 15.26
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Warum die reformierte Rechtschreibung das Einkaufen erleichtert:

Man kann beim Einkaufen jetzt sofort erkennen, ob es sich um original italienische „Spaghetti“ oder um nachgemachte deutsche „Spagetti“ handelt. Wer original italienische Hartweizenprodukte sucht, findet sie jetzt leichter. Dieses Eigentor hat die deutsche Nahrungsmittelindustrie noch garnicht erkannt. Oder sie hofft im Gegenteil auf unser Nationalgefühl. Jedenfalls haben wir jetzt eine Nudel-Apartheit.
(Die Schweizer „Sossen“ konnte man beim Einkaufen schon bisher gut von den deutschen „Soßen“ unterscheiden.
Und bei original französischer „Mayonnaise“ und deutscher „Majonäse“ wird die Unterscheidbarkeit auch bald leichter sein.
Ebenso bei original amerikanischem oder englischem „Ketchup“ und nachgemachtem deutschen „Ketschup“.)
Es gab mal einen Spruch: „Deutsche, kauft deutsche Waren, helft deutsches Leid gemeinsam tragen!“ Ein Schuft sei, wer Schlechtes dabei denkt! (Hony soit qui mal y pense!)
– geändert durch Fritz Koch am 17.11.2004, 20.50 –

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Dr. Konrad Schultz
17.11.2004 18.40
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Pommes frites avec de la ...

Oh Herr Koch, das sollte wohl französische Mayonnaise sein?

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Bernhard Schühly
17.11.2004 23.45
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Die Parallele

Diktatur ist das schon, was uns da zugemutet wird – eben weil die RSR undemokratisch diktiert wurde.
Allerdings nicht durch ein diktatorisches oder gar brutales Regime, sonst wären auch diese Internetseiten schon längst gesperrt worden und Herr Ickler säße bereits längst wegen Gründung einer konspirativen Vereinigung und Volksverhetzung im Knast!
Deshalb sind auch alle anderen Vergleiche mit dem Dritten Reich völlig unangebracht.
__________________
Bernhard Schühly

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Matthias Dräger
18.11.2004 06.35
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Re: Die Parallele

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Bernhard Schühly

Deshalb sind auch alle anderen Vergleiche mit dem Dritten Reich völlig unangebracht.


Lieber Herr Schühly,
bitte besorgen Sie sich einmal die Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger für das Verfahren gegen die Rechtschreibreform beim BVerfG – und dann vergleichen Sie die Stellungnahme mit dem, was im Urteil des BVerfG vom Vorsitzenden Papier aus dieser Stellungnahme gemacht wurde.
Wer die Stirn hat, eine Stellungnahme so umzuwidmen und damit den eigenen Wünschen anzupassen, braucht auch nicht, wie damals Freisler, Vorsitzender des Volksgerichtshofes, mit einer Stimme, „die mehrere Gerichtssäle hätte füllen können“ aufzutreten.
Und wenn dann später noch einmal eine Beschwerde an das BVerfG kommt, als Verfassungsbeschwerde wegen der Aufhebung des Volksentscheids, reicht eine einfache Zurückweisung. Wo käme man denn da hin, wenn hier alle möglichen Petitessen vor dem Verfassungsgericht behandelt werden?

Sie können sich auch das sog. „Wissenschaftlche Gutachten“ des Landtages zeigen lassen (oder auch nicht!), das Herr Dr. Wuttke vom Wissenschaftlchen Dienst des Landtages in seinem Raucherzimmer für den Landtag zusammengeschreibselt hat und das dem Landtag als Feigenblatt für die Aufhebung des Volksentscheides diente. Wenn Sie in diesem nur eineinhalbseitigen Gutachten von Dr. Wuttke einen einzigen zarten Hinweis auf den Artikel 2 der Landesverfassung finden – „Das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen“ –, dann sind sie gut, dann gebe ich einen aus.

Heide Simonis hat schon im Sommer 1998, Monate vor dem Volksentscheid, in einem Interview des Focus angekündigt, ein Volksentscheid könne (also: werde) durch den Landtag wieder aufgehoben werden. Dann könne das Volk wieder einen neuen Volksentscheid machen, der dann wieder aufgehoben werde – usw., bis sich die Bürger der Lächerlichkeit preisgegeben hätten.
Ist das die richtige Einstellung einer sog. „Landesmutter“, die sich um die Belange ihrer Bürger sorgt? Ist das nicht eher der geistige Horizont einer Art Politbürovorsitzenden, der, wenn es wirklich darauf ankommt – via Parteiraison und Fraktionszwang ein Landtag unterstellt ist?

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Fritz Koch
18.11.2004 10.03
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Meine Meinung: Fraktionszwang durch den Parteivorsitzenden

(wie von Herrn Müntefering mehrfach ausgeübt) ist Diktatur.

Frau Hildegard Hamm-Brücher hat wiederholt festgestellt, daß Artikel 38 Grundgesetz nur als Wandtapete dient und systematisch mißachtet wird: "(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

An Horst Seehofer zeigt sich gerade, ob das Gewissen eines Abgeordneten von der Partmeinung und den Anweisungen des Parteivorsitzenden bestimmt wird.

Für Artikel 21 Grundgesetz gilt dasselbe: "(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.“

Ein angesehener Mann hat vor einigen Jahren öffentlich geschrieben: „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.“ „Für die Bürger ist es nur noch eine Zuschauerdemokratie.“

Kirchenvater Augustinus hat geschrieben: „Was sind Staaten ohne Gerechtigkeit anderes als Räuberbanden?“

Vergleiche mit dem Dritten Reich sind tatsächlich gar nicht nötig.

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Bernhard Schühly
18.11.2004 17.54
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Vergleiche

Lieber Herr Dräger!
Ich glaube, da liegen wir ganz auf derselben Linie. Genau das, was Sie beschrieben haben, hatte ich mit „Diktatur“ gemeint. Anders sind – wie Sie mir wohl zustimmen werden – die Methoden der Durchsetzung. Zwar können Leute, wie z.B. im Öffentlichen Dienst, benachteiligt werden, wenn sie die bewährte Schreibung anwenden, das ist schon schlimm genug, aber das bezieht sich allein auf das Arbeitsverhältnis und nicht auf das Privatleben. Damals wurde man durch einen einzigen Fehltritt oder ein verdächtiges Merkmal oder Verhalten abgestempelt und weiterhin schief angesehen, kontrolliert oder gar umgebracht. Das war etwas völlig anderes!
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Bernhard Schühly

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jackmarkn
31.12.2012 04.49
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cool ... i like ...



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WoW Gold

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