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Sigmar Salzburg
18.03.2008 12.28
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Vom Durchhaltewillen der Kultusbürokratie

Leserbrief aus dem Kultusministerium:

Warten auf den Gebrauch der Schreibgemeinschaft

In der Berichterstattung der F.A.Z. zum Rücktritt von Professor Peter Eisenberg (F.A.Z. vom 18. März) werden die Leser in wesentlichen Punkten unzutreffend informiert: Die Einrichtung der Zwischenstaatlichen Kommission ist Teil der Neuregelung und in der Wiener Absichtserklärung vereinbart. Ihre Aufgabe .ist, die Umsetzung der Reform zu begleiten, die Sprachentwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Anpassungsvorschläge zu machen. Deshalb ist es falsch, den Eindruck zu erwecken, die Kommission sei wegen der an der Neuregelung geübten Kritik oder als Reaktion darauf gebildet worden.
Die Kultusminister haben die Vorschläge der Kommission auch nicht zurückgewiesen, sondern haben auf die von den angehörten Verbänden vorgebrachten Warnungen vor übereilten Regeländerungen und auf den Übergangszeitraum verwiesen, an dessen Ende der richtige Zeitpunkt für die Prüfung von Regeländerungen ist. In der Zwischenzeit kann sich zeigen, welchen Gebrauch die Schreibgemeinschaft, auf die sonst so häufig und gern verwiesen wird, von der Neuregelung macht.
Die angebliche „Verbesserung“, die sich Professor Eisenberg zuschreibt, hätte in dem zitierten Beispiel „schwer fallen“ bedeutet: für „schwer fallen“ im Sinne von „schwer stürzen“ wäre Getrenntschreibung vorgeschrieben gewesen, in der übertragenen Bedeutung „Probleme haben mit“ (oder „sich schwertun“) hätte die Wahl zwischen Getrennt- und Zusammenschreibung bestanden. Der Bedeutungsunterschied wäre also gerade nicht an der Schreibweise ablesbar gewesen, denn für die eine Bedeutung wären beide Schreibweisen möglich gewesen.
Vielleicht liegt der tiefere Grund für Eisenbergs Resignation doch darin, daß er die Kommission, die die Umsetzung der Reform begleiten soll (was eine positive Einstellung dazu voraussetzt), in eine Kommission zur Änderung der Reform umfunktionieren wollte, was ihrem Auftrag widersprochen hätte und deshalb nicht gelingen konnte. Als Arbeitgeber wäre man im Gewerkschaftsvorstand eben fehl am Platz. Wenn er allerdings tatsächlich Zweifel an der Kompetenz des Staates zur Regelung der Rechtschreibung gehabt hätte, hätte er die Berufung in die Kommission ablehnen müssen. Da er dies nicht tat, sind alle entsprechenden Erklärungen jetzt unglaubwürdig.
Christoph Stillemunkes,
Kultusministerium Wiesbaden

FAZ 23./24.03.1998 (Briefe an die Redaktion)

(Erst nach zehn Jahren Machtarroganz wurde der Kultusbürokatie ein Teilrückzug aus der „Reform“ abgetrotzt – und damit ihre völlige Inkompetenz dokumentiert. Die verbliebene Restreform dient nur noch der Gesichtswahrung, der Aufrechterhaltung des Machtanspruchs und der Sicherung des Wohlwollens der profitierenden Medienmächte.)

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Sigmar Salzburg
17.03.2008 18.08
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Heute vor zehn Jahren

Eisenberg tritt aus der Rechtschreibkommission aus
Reu. FRANKFURT, 17. März. Der Potsdamer Germanist Eisenberg ist aus der zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung ausgetreten. Damit protestiert er gegen die Behauptung der Kultusminister, die Neuregelung der Rechtschreibung in der Fassung von 1996 habe „einer kritischen Überprüfung standgehalten“. Eisenberg sieht nicht nur im Bericht der Kommission und den darin enthaltenen Korrekturvorschlägen einen Gegenbeweis. Er erinnert auch daran, daß die Kultusminister die Kommission 1997 nicht eingesetzt hätten, wenn sie die öffentliche Kritik an der Reform nicht wenigstens teilweise für berechtigt gehalten hätten. Jetzt ließen die Minister die Kommission „im Regen stehen“. Eisenberg spricht ihr jede Perspektive ab. (Siehe Seite 6.)

FAZ 18.03.1998

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Sigmar Salzburg
16.03.2008 07.56
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Munske zur Kultusministerkonferenz

Eine Konferenz als Raubvogel

Zu Kurt Reumanns Leitartikel „Etwas mehr Geist“ (F.A.Z. vom 26. Februar):
Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist so schwerfällig, weil sie zu lange Entscheidungswege in ihrer Hierarchie von Beratungsgremien, Fachausschüssen. Amtschef- und Ministerkonferenz hat; ihre Ergebnisse sind oft so unbefriedigend, weil sie konträre politische Auffassungen zu Kompromissen zusammenflickt – dennoch kann sie viel durchsetzen, weil sie jeder unmittelbaren politischen Kontrolle entzogen ist. A- und B-Länder sind hier zu einer dauerhaften Koalition vereint, einer ewig währenden Kohabitation, die keiner gewählt hat und keiner abwählen kann, weil es die KMK verfassungsrechtlich gar nicht gibt. Sie ist ein Kuckucksei im Nest unserer Verfassung, das sich zu einem Raubvogel ausgewachsen hat. Dies hat zuletzt ihr Umgang mit der deutschen Rechtschreibung gezeigt: Gegen alle Proteste der Öffentlichkeit, gegen die sachbezogene Kritik aller Fachwissenschaftler, gegen drohende Volksentscheide und angesichts unmittelbar bevorstehender Urteile der höchsten deutschen Gerichte setzt sie ihren Herrschaftswillen mit bürokratischer Verordnungsmacht durch. Ihre Repräsentanten schrecken auch nicht vor der Unverfrorenheit zurück, die mühsam erarbeiteten Korrekturvorschläge der eigens eingesetzten zwischenstaatlichen Rcchtschreibkommission schlichtweg zu verwerfen und frech zu behaupten, die Rechtschreibreform halte allen Einwendungen stand. Mit dieser Auffassung steht sie allein. Aber das stört sie nicht. Es geht längst nicht mehr darum, was aus der deutschen Schriftsprache wird, sondern um eine machtvolle Demonstration, daß Beschlüsse der KMK sakrosankt sind. Ihr fünfzigjähriges Bestehen sollte Anlaß sein, über ihre baldige Pensionierung nachzudenken.

Professor Dr. Horst Haider Munske,
Erlangen

04.03.1998 F.A.Z. (Briefe an die Redaktion)

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Sigmar Salzburg
14.03.2008 15.29
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Rechtzeitige Warnung

DIE ANDERE MEINUNG

Wenn Reformen zum Rohrkrepierer werden

Von HORST HAIDER MUNSKE
Die neue, im März 1997 begründete Kommission für die deutsche Rechtschreibung hat „Vorschläge zur Präzisierung und Weiterentwicklung aufgrund der kritischen Stellungnahmen zur Neuregelung der Rechtschreibung“ vorgelegt. Sie sollen Grundlage einer kurzfristig anberaumten Anhörung von etwa 30 Verbänden sein und die Entscheidung der Kultusminister vorbereiten. Was die Kommission „Präzisierung“, „Weiterentwicklung“, „Erläuterung“ oder „Kommentar“ nennt, ist in Wahrheit ein Schritt zurück zur geltenden Rechtschreibung. Neben den am heftigsten kritisierten und belachten Neuschreibungen sollen künftig die alten Schreibungen weitergelten. Die Kommission behält sich allerdings vor, nach einiger Zeit zu entscheiden, welche Varianten sich durchgesetzt hätten. Damit macht sie sich die Forderung ihrer Auftraggeber zu eigen, das neue Regelwerk sowenig wie möglich zu ändern. Kein Wunder, denn die meisten Mitglieder der neuen Kommission waren an der Ausarbeitung der Neuregelung beteiligt. Nun richten sie in eigener Sache über ihre Kritiker und finden die meisten Einwendungen unbegründet oder gar nicht der Rede wert. Der Druck der öffentlichen und wissenschaftlichen Kritik veranlaßt sie jedoch in wesentlichen Bereichen zum Rückzug, auch wenn sie das in Kommentaren verstecken. Da sie zu ihren neuen Vorschlägen kein entsprechend geändertes Wörterverzeichnis vorlegt, bleibt es für den Laien im dunkeln, wieviel sich tatsächlich ändert. Wahrscheinlich weiß es die Kommission selber nicht, da entsprechende Untersuchungen mangels Geld und Zeit unterbleiben. Doch läßt sich schätzen, daß zu den schon vorhandenen zahlreichen Varianten wie zum Beispiel Standingovations/Standing Ovations etwa 500 bis 1000 neue allein in der Fremdwortschreibung und der Getrennt- und Zusammenschreibung hinzukommen. Solche Varianten, die allein durch das verbiesterte Festhalten an den kritisierten Regeln zustande kommen, zerstören die Einheitlichkeit und die Lehrbarkeit der deutschen Rechtschreibung. Auch die Wörterbuchverlage werden nicht umhinkommen, diesen Variantenwust aufzunehmen. Mag die Kommission noch so sehr beteuern, die Wörterbücher behielten ihre Gültigkeit. Wer wird sie kaufen, wenn sie nicht alle erlaubten Schreibungen enthalten? Keine Zeitung, kein Verlag kann es sich leisten, daß der eine Autor so, der andere anders schreibt. Sie werden gezwungen, Hausorthographien zu entwickeln, sofern sie nicht einfach bei der vertrauten Rechtschreibung bleiben. Auch die Schulen werden eindeutige Entscheidungen verlangen. Damit sind wir wieder beim Stand des 19. Jahrhunderts, als Duden seine erfolgreiche Arbeit begann.

Dies alles dient dem Zweck, einer Ideologie des Vereinfachens für Schüler und sogenannte „Wenigschreiber“ zum Durchbruch zu verhelfen. Nicht gefragt wurden die Träger deutscher Schriftkultur, die Journalisten und Schriftsteller, Wissenschaftler, Juristen, Verleger. Mit dem Trojanischen Pferd der Verordnung für die Schule soll ihnen eine Rechtschreibung aufgezwungen werden, nach der keiner verlangt hat und die die allermeisten ablehnen.

Die nun vorgelegten Vorschläge sind ein hilfloser Versuch, vieles, was die Kritik empört hat, zu ändern, ohne viel zu ändern. Denn das Regelwerk soll mit all seinen Unzulänglichkeiten, seinen sprachplanerischen Einschnitten in die Rechtschreibung, seinem schwerverständlichen Regelungschinesisch bei wenigen Retuschen – bleiben, wie es ist. Als unverzichtbarer Begleiter dient jetzt der Kommentar, in dem allerdings die Zeichensetzung noch fehlt. Das will die Kommission im Mai erörtern. Dann sollen die deutschen Kultusminister bereits ihre erneute Zustimmung erteilt haben, auf eine passable Kommaregelung kann man nicht mehr hoffen. Doch dazu dürfte es gar nicht kommen. Diese Vorschläge der Kommission sind ein Rohrkrepierer. Die Kommission hat ihre wichtigste Aufgabe, „auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung . im deutschen Sprachraum hinzuwirken“ (Artikel III der Wiener Erklärung), grob verletzt.

Um weiteren Schaden abzuwenden, müssen die Verordnungen zur Einführung der Rechtschreibung in den Schulen storniert werden. Dann kann man in einem Kreis, dem vor allem Vertreter der .schreibenden Berufe angehören, beginnen, eine konsensfähige Darstellung der deutschen Orthographie zu finden. Anders ist der Rechtschreibfriede nicht wiederherzustellen.

[Bild]
Der Erlanger Sprachwissenschaftler Professor Horst Haider Munske verließ im Herbst aus Protest die Rechtschreibkommission

DIE WELT 20.1.1998

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Sigmar Salzburg
05.03.2008 07.52
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Heute vor zehn Jahren

Kritiker der Schreibreform verlassen CSU

München (dpa) Drei der aktivsten Kritiker der Rechtschreibreform, die bayerischen Lehrer Friedrich Denk, Manfred Riebe und Norbert Schäbler, sind aus Protest gegen die „schüler- und bürgerfeindliche Sprachpolitik der CSU“ aus der Partei ausgetreten. In einer gemeinsamen Erklärung warfen sie der CSU „Verrat eigener Grundsätze“ und „Mißachtung ihrer Wähler“ vor. Denk, Deutschlehrer im oberbayerischen Weilheim, hat die Initiative „Wir gegen die Rechtschreibreform“ im Oktober 1996 begründet. Vor allem die CSU mit ihrem Kultusminister Hans Zehetmair sei dafür verantwortlich, daß die Kultusministerkonferenz die umstrittene Reform in den Schulen und in den Behörden durchboxen will. Das Kultusministerium wies die Vorwürfe als absurd zurück.

Meldung der Kieler Nachrichten v. 7.3.1998

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Sigmar Salzburg
19.02.2008 12.32
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Nur ein Beispiel

Streit um neuen Vizepräsidenten dauert an
Die weit gewichtigere Richterpersonalie, die Wahl des neuen Vizepräsidenten des höchsten deutschen Gerichts, blieb jedoch auch nach der Sitzung offen. Sie war schon vorher von der Tagesordnung genommen worden. Beim Kamingespräch mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten sich die Unions-Länderfürsten am 14.02.2008 auf ihr Nein zur Wahl des Würzburger Rechtsprofessors Horst Dreier endgültig festgelegt. …
Gerade Dreiers Position zum Embryonenschutz wird aber mittlerweile von einer ganzen Schar von Unions-Politikern geteilt, wie erst am 14.02.2008 die Stammzellen-Debatte im Bundestag gezeigt hatte. Die katholische Kirche betrachtet dies jedoch äußerst kritisch. Den Unions-Länderfürsten ist das nur zu gut bewusst. Und so wird unter der Hand als Grund für die Ablehnung Dreiers angeführt, dass die Ministerpräsidenten das Verhältnis zur katholischen Kirche nicht noch weiter belasten wollen.

14.2.2008
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=252742&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

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Sigmar Salzburg
19.02.2008 11.40
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Entmachtete Vernunft

„Das Sprachvolk als natürlicher Sachwalter der Sprache“

Eilentscheidung gegen die Rechtschreibreform in Sachsen / Gericht: Verletzung des Demokratieprinzips / Von Peter Carstens

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Eilentscheidung gegen die Rechtschreibreform getroffen, die am Montag bekanntgegeben wurde. Ein sieben Jahre alter Schüler aus Freiberg, dessen Eltern vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen die Rechtschreibreform geklagt hatten, darf somit bis zu einer abschließenden Entscheidung dieses Gerichts nicht nach den neuen Regeln der deutschen Sprache unterrichtet werden (Aktenzeichen: 2 S 610/97). Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen wies eine Beschwerde des Freistaates Sachsen zurück, der – vertreten durch das Kultusministerium – erzwingen wollte, daß der Schüler weiter nach diesen Vorgaben unterrichtet wird. Dies hätte, so das Gericht, sowohl das Persönlichkeitsrecht des Kindes als auch das Erziehungsrecht der Eltern verletzt. Das sächsische Kultusministerium erklärte zu dem Beschluß sein Bedauern und teilte mit, es halte – wie auch die anderen Bundesländer – an der Einführung der „vereinfachten Rechtschreibung“ fest. In seiner Begründung des Beschlusses geht das Gericht davon aus, daß Kind und Eltern auch mit ihrer Klage in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Dresden Erfolg haben werden. Diese Annahme begründen die Richter zweifach: Zum einen hätte der Staat zur Rechtschreibreform in Anbetracht einer so wesentlichen schul-und bildungspolitischen Grundentscheidung allgemeiner Art zumindest eine gesetzgeberische Leitentscheidung fällen müssen. Ein Gesetz gebe es aber nicht. Deshalb verstoße die Rechtschreibreform gleichermaßen gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen das Demokratieprinzip. Die Reform war von den Kultusministern der Länder ausgehandelt und dann von der Konferenz der Ministerpräsidenten gebilligt worden. Schließlich hatte das Bundeskabinett den Beschluß zur Kenntnis genommen.

Zum anderen bezweifelt das Gericht die Kompetenz des Staates, die Regeln der Rechtschreibung zu bestimmen. Hierzu verweist der Beschluß auf das sogenannte ..Sprachvolk“ und dessen Aufgabe als Sachwalter der Sprache: „Abweichungen der überkommenen Sprache gehen (dabei) in der Regel von einzelnen Menschen in einzelnen Sprechakten aus. Dadurch, daß sie nachgeahmt werden und allgemein durchdringen, verändern sie den Sprachgebrauch der Gemeinschaft (...). Danach vollziehen sich Veränderungen der Sprachgestalt innerhalb der Sprachgemeinschaft. Das heißt, sie gehen vom Sprachvolk als dem natürlichen Sachwalter der Sprache und nicht vom Staat aus. Für die Schriftsprache gilt im Ergebnis nichts anderes.“ Der Staat habe, so das Gericht, die Aufgabe der Sprachpflege. Die Beeinflussung der Sprache durch eine Planung von Sprachentwicklung, beispielsweise durch eine Rechtschreibreform, sei durch diesen Auftrag nicht erfaßt. Somit habe der Staat „vermutlich den Bereich verlassen“, in dem er sich noch der deutschen Sprache annehmen dürfe. Er bewege sich mangels Kompetenz voraussichtlich nicht im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung.

Es bestünden nämlich, so das Gericht, derzeit keine Anhaltspunkte dafür, daß die einschneidenden Veränderungen der Orthographie „ihren Ursprung in einem sich dahin entwickelnden Schreibverhalten des deutschen Sprachvolkes haben“. Der Bitte des Antragstellers – des Freistaates Sachsen –, den Schüler bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden in der Hauptsache in der neuen Rechtschreibung zu unterrichten, weil deren Auswirkungen im ersten Schuljahr sich lediglich auf sechs neue Schreibweisen bezögen (isst, esst, muss, musst, müsst, müsste), kam das Oberverwaltungsgericht nicht nach. Es hielt entgegen, daß nicht die Zahl der Veränderungen wesentlich sei, sondern die Häufigkeit des Gebrauchs der Wörter. Und die sei „besonders bei dem in Schule und Alltag gebräuchlichen Wort ,müssen' ohne Zweifel groß".

F.A.Z., 4. NOVEMBER 1997

[Solche juristische Vernunft wurde durch die sprachpolitisch dilettantische und schließlich antidemokratisch wirkende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ohnmacht verurteilt – kein Wunder, wenn man weiß, daß dessen Besetzung fast ausschließlich von Gnaden zweier Bundesparteien geschieht.]

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Sigmar Salzburg
10.02.2008 16.18
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FAZ 29.10.1996

Kuss oder Kuß
Verleger widersprechen Ministern
Der Verband der Schulbuchverlage hat dem „Bekenntnis“ der Kultusminister zur Reform der deutschen Rechtschreibung widersprochen. Diese hatten nach ihrer Konferenz in der vergangenen Woche verbreiten lassen, durch die neunjährige Ubergangsfrist für die Neuregelung könnten die Schulbücher „weitgehend im normalen Erneuerungsturnus ersetzt werden“. Der Verband weist demgegenüber darauf hin, daß die ihm angeschlossenen Verlage bis zum Ende dieses Jahres 45 Millionen Mark für die Reformierung von Schulbücher aufwenden. Der zusätzliche Gesamtaufwand, den die Branche für „Kuss“ statt „Kuß" aufbringen müsse, liege nach wie vor bei etwa 300 Millionen Mark. Der finanzielle Mehrbedarf allein für die Umsetzung der Reform in der ersten und fünften Klasse liege bei 63 Millionen Mark. Die Kultusministerien flüchteten sich angesichts die Zahlen in „die Illusion, die Reform wäre kostenneutral zu haben“. Dabei habe zum Beispiel das Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits für 130 Millionen Mark Informationsbroschüren gedruckt, um die Reform amtlich bekannt zu machen. Nicht mitgerechnet werden dabei die Ausgaben für neue Wörterbücher. Allein diese Kosten, die ja zum größten Teil von den Privathaushalten getragen werden, belaufen sich bei einer geschätzten Auflage von über zwei Millionen Exemplaren auf mindestens siebzig Millionen Mark. Die Kultusminister hatten sich in ihrer Erklärung auch darauf berufen, daß die Neuregelung „ausschließlich das Schreiben in Behörden und Schulen betrifft“. Wie sie sich eine Reform vorstellen, die nur das Schreiben in den Behörden und Schulen betrifft, wurde nicht bekannt. stei

FAZ 29.10.1996

[Fett vom Einsetzer]

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Sigmar Salzburg
09.02.2008 15.46
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Kieler Nachrichten 8. 11.1996

Briefe an die Redaktion

Verweigern!
Zum Thema „ Rechtschreibreform“

Als ob wir nicht genügend andere Sorgen hätten: Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung, Euro-Einführung, Umwelt und Kriminalität. Nun kommt gegen den Willen der Bevölkerung und der Schriftsteller die überflüssige Rechtschreibreform. Rechtschreibung ist ein sensibles Thema. Jeder Mensch identifiziert sich mit seinen Rechtsehreibkenntnissen, er ist stolz, wenn er fehlerfrei schreiben kann. Die Identität eines Menschen ergibt sich auch aus der Sprache, der darin enthaltenen Kultur und dem Schriftbild der Sprache. Der Beliebigkeit und der Verwirrung sind Tür und Tor geöffnet. Es sind schon jetzt die Eltern und Lehrer zu bedauern, die ihren Kindern diesen pseudowissenschaftlichen Unsinn beibringen müssen. Die Sprache ist etwas, das wächst, das sich allmählich verändert. Mit der Rechtschreibreform greifen einige Wissenschaftler und Minister in das Leben aller Deutschen ein. Wegen der außergewöhnliehen Bedeutung hätte es einer breiten vorherigen Information bedurft, auch einer Volksabstimmung. Daß die Rechtschreibreform einen massiven Eingriff darstellt, läßt sich allein daran messen, mit welchem Aufwand sie betrieben wird. Nun müssen wir uns mit den gravierenden Folgen auseinandersetzen. Tun wir dies, indem wir uns verweigern.
Dr. med. Holger Bertrand Flöttmann

[Der folgende Leserbrief schien zunächst wenig Zusammenhang mit dem Thema „Rechtschreibreform“ zu haben. Herr Baldauf konnte nicht ahnen, daß in Kiel drei Jahre später von allen Parteien ein antidemokratisches Schurkenstück aufgeführt werden sollte, das alle Erwartungen übertraf.]

Zeit abgelaufen?
Zum Artikel „Becker spaltet Stuttgarter SPD“ Als Kieler liest man Ihren Bericht teils mit Vergnügen und teils mit Fassungslosigkeit. Da bewirbt sich nun tatsächlich ein Kommunalfachmann für das höchste Amt der Stadt Stuttgart, und er bewirbt sich im Rahmen eines dafür eingeführten demokratischen Wahlverlfahrens, bei dem Direktkandidaten unmittelbar vom Volk gewählt werden können und sollen. Der dieser Art an einer Demokratie teilnehmende Bewerber soll von der eigenen Partei, der er angehört, aus deren Kreisen ausgeschlossen werden. Da wird die Frage zu stellen sein, ob die Zeit der Parteien gänzlich abgelaufen ist. Daß Parteien bisweilen ein gestörtes Verhältnis zur Demokratie zeigen, war schon bekannt, daß aber demokratisches Verhalten zum Ausschluß aus einer Partei führen soll, ist eine neue Qualität.
Der Verfasser dieses Leserbriefes stellt erleichtert fest, daß sich Vergleichbares in Kiel nicht abzeichnet. Das wird hoffentlich so bleiben.
Helmut Baldauf
24114 Kiel

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Sigmar Salzburg
09.02.2008 14.24
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Kieler Nachrichten v. 30. Juli 1997

Gericht in Hessen sieht Grundrechte verletzt

Rückschlag für die Schreibreform

Wiesbaden (dpa) Erstmals hat ein deutsches Gericht die Rechtschreibreform gestoppt und damit die geplante Einführung der neuen Regeln am 1. August 1998 in Frage gestellt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden untersagte gestern auf Eil-Antrag eines Vaters aus Marburg die weitere Umsetzung der neuen Regeln in den hessischen Schulen. Nach Ansicht der Richter ist die Reform ein so deutlicher Eingriff in die Bildungsziele, daß sie nur mit einem Gesetz und nicht durch einen Erlaß beschlossen werden kann. Die Gegner der Reform rechnen nun mit dem Scheitern des gesamten Vorhabens. Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers (CDU): „Das Kind ist nun endgültig in den Brunnen gefallen.“


Der Mann aus Marburg hatte beantragt, das Gericht solle Kultusminister Hartmut Holzapfel (SPD) vorläufig die Umsetzung der Rechtschreibreform untersagen (Az.:6G715/97(l)) Vertreten wurde er von dem Jura-Professor Rolf Gröschner, der bereits vor dem Bundesverfassungsgericht vergeblich gegen die Reform vorgegangen war. Das Kultusministerium in Wiesbaden will in den nächsten 14 Tagen entscheiden, ob es in die Berufung geht. Wenn das Land vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zieht, wäre damit der Beschluß des Verwaltungsgerichts außer Vollzug. Noch in dieser Woche will auch das Verwaltungsgericht Weimar seine Entscheidung über eine ähnliche Klage bekanntgeben.
Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann Otto Solms, und die SPD-Abgeordnete Liesel Hartenstein forderten indessen erneut eine Entscheidung des Bundestages. Solms: „Den Kultusministern fehlt die Kompetenz für die Rechtschreibreform.“ Eine Zustimmung des Parlaments werde es aber vermutlich nicht geben. Bayerns Kultusminister Hans Zehetmair (CSU) betonte, das weitere Verfahren müsse in der Kultusministerkonferenz abgestimmt werden. Bayern peile keinen Sonderweg an.

Das schleswig-holsteinische Kultusministerium hält an der Reform fest. Staatssekretärin Gyde Köster (SPD) erklärte, man wolle zunächst ein für Anfang August angekündigtes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig abwarten. Hierbei geht es ebenfalls um einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Reform. Während SPD und Grüne im „Landtag für einen „langen Atem“ plädierten, verlangte die CDU, die Rücknahme der Reform vorzubereiten.

Kommentar / mehr S. 2/3

Kommentar
Nach dem Wiesbadener Urteil
Rechtschreibreform stoppen

Es wird immer deutlicher: Die Kultusminister haben wahrscheinlich ihre Kompetenz überschritten, als sie die Rechtschreibreform an den zuständigen Parlamenten vorbei in Schulen durchpaukten. Ein erstes vorläufiges Stoppsignal hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt gestellt. Ähnliches droht möglicherweise in wenigen Tagen vom Oberverwaltungsgericht Schleswig. Ohnehin untersagt längst eine Reihe namhafter Schriftsteller den Verlagen, ihre Texte durch „Neuschreib“ zu verändern. Und im Volk löst die Reform mehrheitlich Kopfschütteln aus.
Sie ist nichts Halbes und nichts Ganzes geworden. Ungewöhnlich lang ist die Liste der Sündenfälle, mit denen die Kultusminister die von einigen Germanisten ausgedachte und von ihren Fachkollegen inzwischen heftig kritisierte Orthographie-Veränderung unter Mißachtung aller Übergangsfristen durchgesetzt haben: Das wichtige Thema der Groß- und Kleinschreibung wurde ausgeklammert, dafür manch Nebensächliches mit neuen Regeln überzogen. Die Reformer gestalten vieles anders, aber nicht einleuchtender. Das betrifft Fremdwörter, die Groß- und Kleinschreibung sowie die Zusammen- und Getrenntschrei bung. Und es endet beim famosen Einfall, einige Rechtschreibregeln überhaupt nicht mehr verbindlich vorzuschreiben.
Inzwischen hat sich sogar herausgestellt, daß die Reform in den flugs erschienenen Wörterbüchern in über 2000 Fällen gegensätzlich ausgelegt wird. Nachträglich bastelt jetzt eine Kommission an den Pannen. Die Schüler müssen also ohnehin wieder umlernen. Die Sache ist „besorgniserregend“. Oder ist sie „Besorgnis erregend“? Jedenfalls sollte sie gestoppt werden – zumal die Fachleute immer noch nicht wissen, ob man das nun zusammen oder getrennt schreibt. URS STAHL

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PL
09.02.2008 14.03
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Die Formulierung: „… neben dem Rechtsweg auch die Möglichkeiten der Volksgesetzgebung zur Abwehr der Rechtschreibreform zu nutzen …“ dünkt mich noch immer aberwitzig. Ich dachte bisher, Recht und Gesetz sollten vom Volke ausgehen, damit beide ihren Namen verdienen. Urteile werden ja ‚im Namen des Volkes‘ gesprochen, nicht wahr? Die Rechtschreibreform fand jedoch nicht in Volkes Namen statt, sondern wider es. Sie verstößt, wie in vielen Umfragen und Abstimmungen festgestellt wurde, gegen das Rechtsempfinden der überwältigenden Mehrheit des Volkes. Anstatt unermüdlich ‚Milliardengräber‘ zu schaufeln, könnte man, wie Willy Brandt meinte, „mehr Demokratie wagen“; zum Beispiel die Demokratie insofern reformieren, daß der Rechtsweg in Fällen, die die Allgemeinheit betreffen, ohne finanzielles Wagnis eingeschlagen werden kann.

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Detlef Lindenthal
09.02.2008 08.34
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Zitat:
Sigmar Salzburg schrieb:
Hier sollten vor allem ältere Meldungen mit Substanz stehen.
... mitsamt den sich aus ihnen ergebenden Fragen und Überlegungen.
__________________
Detlef Lindenthal

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Sigmar Salzburg
08.02.2008 22.27
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Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Detlef Lindenthal:
... ist bekannt, was Professor Wassermann inzwischen macht, außer daß er (vermutlich und naturgemäß) seine Rente verschleckert, ... Neue Rentenregeln braucht das Land.
Hier sollten vor allem ältere Meldungen mit Substanz stehen.
__________________
Sigmar Salzburg

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Detlef Lindenthal
08.02.2008 19.52
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Sigmar Salzburg schrieb:

Peter Lüber schrieb:
... von Gartenzwergen niemals verstanden …
Wassermann (Jahrgang 1925) steht sicher himmelweit darüber.
Weil es mir nicht recht gelingen will, diese geheimnisvollen Mitteilungen zu deuten und einzuordnen, erlaube ich mir zu fragen: Was berechtigt zu der Hoffnung, daß Prof. Wassermann himmelweit über den Gartenzwerghorizonten steht? Könnte in diesem Zusammenhang auch die Frage meines Bruders

Norbert Lindenthal schrieb:
Was, guter Herr Wassermann, denken Sie heute, 12 Jahre später? Oder schauen Sie einfach weg? Nun haben Sie Zeit, viel Geld. Machen Sie doch mal was aus Ihrer Zivilcourage.
ihrer Beantwortung etwas näher gebracht werden – ist bekannt, was Professor Wassermann inzwischen macht, außer daß er (vermutlich und naturgemäß) seine Rente verschleckert, in Spiegel und F.A.Z. die vielen Artikel in „Reform“schreibe liest und ansonsten mit seiner vielen Zeit und seinem vielen Geld keine Bemühungen für Sprache und Rechtschreibung unternimmt?

Neue Rentenregeln braucht das Land.
__________________
Detlef Lindenthal

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Sigmar Salzburg
08.02.2008 07.54
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Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Peter Lüber
... von Gartenzwergen niemals verstanden …“
Lieber Peter,
Wassermann (Jahrgang 1925) steht sicher himmelweit darüber. Aber damals konnte sich niemand die Mühen und Hürden (und die Tricksereien der Politiker), die vor einen bundesdeutschen Volksentscheid gesetzt sind, vorstellen. Und noch weniger konnte man sich vorstellen, daß die deutliche Entscheidung in einem Bundesland von den Kleinkönigen der übrigen Länder schlicht ignoriert und nach nicht einmal einem Jahr von sogenannten Volksvertretern annulliert wird.
__________________
Sigmar Salzburg

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