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Ungenießbare deutsche Gerichte
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Sigmar Salzburg
19.08.2014 15.54
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Wie nicht anders zu erwarten

Verwaltungsgericht Potsdam weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab
Dienstag, 19.08.2014, 15:51

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat neun Klagen von Brandenburger Bürgern gegen den seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag abgewiesen.

Die 11. Kammer habe in der Verhandlung am Dienstag keine Verstöße gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung erkennen können, teilte das Verwaltungsgericht mit. Bei eventuellen sozialen Härten sehe der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag ausreichende Befreiungsmöglichkeiten, erklärten die Richter. Die Kläger hatten unter anderem Grundrechtsverstöße geltend gemacht. Sie verwiesen etwa auf das Recht auf Informationsfreiheit und die Religionsfreiheit. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
focus.de 19.8.2014

Zur Klage siehe hier.

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Sigmar Salzburg
25.07.2014 13.44
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Gegen Unterminierung des Demonstrationsrechts

In der FAZ ist ein Artikel des emeritierten Hamburger Juristen Professor Dr. Jürgen Schwabe erschienen, in dem er die strafbare Unterminierung des Demonstrationsrechts (meist unter Führung linker Kampfgruppen) anprangert, die dann oft noch durch politische Oberversager wie Thierse, Rüttgers und Wowereit belobigt und durch Gerichte gedeckt wird:

Wer nach einer Begründung dieses Verhaltens forscht, erhält überwiegend verdruckste bis juristisch groteske Antworten. Beispielsweise begründete die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Nichtanwendbarkeit dieser Strafnorm mit den Grundrechten der Blockierer – ein überaus beliebtes und auch von der Rostocker und der Berliner Polizei verwendetes Argument. Freilich gibt es hierzu folgende gewichtige Gegenmeinung: „Der Schutz des Art. 8 GG erstreckt sich nicht auf Personen, die nicht die Absicht haben, an einer Versammlung teilzunehmen, sondern diese verhindern wollen.“ Diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (in Band 84,203) ist für alle Gerichte und Behörden strikt verbindlich, aber leider offenbar sogar Staatsanwälten unbekannt.

Gelegentlich muss man sogar das Argument ertragen, eine strafbare grobe Störung mit Verhinderungsabsicht liege zwar beim geballten Einsatz von Trillerpfeifen vor, nicht aber bei einer Blockade. Überaus beliebt ist auch die Veredelung der Blockade durch das Attribut „friedlich“. Es kommt in einer peinlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster über zwanzigmal vor. Dabei kann offenbleiben, wie friedlich sich jene verhalten, die durch tief gestaffelte Körpermauern anderen den Weg sperren und unmissverständlich zeigen, dass jedes Bestehen auf einem ungestörten Aufzug schwere Prügel nach sich zieht. Zudem ist die Argumentation juristisch grob fehlerhaft, weil in der Strafnorm (ganz ebenso wie beispielsweise bei Diebstahl oder Scheckbetrug) nirgends unfriedliches Tun vorausgesetzt wird.

Da solche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz überwiegend nicht verfolgt werden, hat sich verständlicherweise in der – von vielen Politikern beklatschten – Szene die Meinung festgesetzt, man tue nichts Strafbares ...

faz.net 24.7.2014

Siehe auch hier und dort.

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Sigmar Salzburg
13.02.2014 08.48
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Dresden nazifrei

Rechte kapitulieren in Dresden
Erstmals gedenkt Dresden heute seiner Bombardierung im Februar 1945 ohne störende Neonazi-Aufmärsche. Die Rechten kapitulieren vor dem Widerstand aus der Bevölkerung...
Im Vorfeld des Gedenkens hatte es die üblichen Streitereien mit Neonazis um eine Versammlungserlaubnis vor Gericht gegeben, die erst in letzter Minute entschieden wurden. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen verbot den Rechten am Ende, am heutigen Donnerstag in der Nähe der Frauenkirche eine Versammlung abzuhalten. Es bekräftigte am Mittwoch ein Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichtes. Die Richter in Bautzen begründeten dies nicht nur mit Gefahren durch Baustellen auf dem Neumarkt um die Frauenkirche. Sie sahen auch das für heute geplante stille Gedenken an die Opfer der Bombenangriffe gefährdet, schließlich sind Proteste gegen Neonazis immer eine laute Veranstaltung.
fr-online.de 13.2.2014

Das heißt, „Antifaschisten“ brauchen nur laut genug zu randalieren und schon wird unliebsamen Bürgern ihr Demonstrationsrecht genommen. Siehe auch hier

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Sigmar Salzburg
25.07.2013 09.51
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Recht nach Laune

In Bayern wären die Urteile vermutlich genau andersherum ausgefallen:

Das Landgericht Berlin hat CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt verboten, Volker Beck weiter als "Vorsitzenden der Pädophilen-AG" bei den Grünen zu bezeichnen... Falls er sich jedoch nicht an die Verfügung hält, drohen ihm bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monate Haft. Er darf diesen Vorwurf gegen Beck auch nicht sinngemäß wiederholen.
spiegel.de 29.05.2013

Die katholische Kirche darf laut aktuellem Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als "Kinderficker-Sekte" beleidigt werden... Der Berliner Polizeipräsident bzw. die Staatsanwaltschaft StA hatte Anklage gegen Jörg Kantel, den Betreiber der Webseite „Schockwellenreiter“, erhoben ... Der Gerichtsentscheid sei „bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen, zahlreichen Fälle von Mißbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche.“ Daher sei der Ausdruck „Kinderficker-Sekte“ nicht geeignet, den "öffentlichen Frieden zu stören“, verkündete die Richterin...
gloria.tv 15.2.2012

Richter entscheiden eben, wenn möglich, nach Laune und Parteienaffinität, wie wir Reformgeschädigte es schon kennen ...

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Sigmar Salzburg
09.04.2013 04.52
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Rechtsbeugung

Lebende Täter gesucht

Die meisten KZ-Wachleute blieben unbehelligt. Jetzt wird es möglich, sie wegen Beihilfe zum Mord anzuklagen. Juristen suchen auch in Lateinamerika…

… jetzt hat der Chef der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg einen bemerkenswerten Fahndungserfolg verkündet: Seine Behörde will in den nächsten Wochen gegen exakt 50 ehemalige SS-Aufseher des Vernichtungslagers Auschwitz Vorermittlungen einleiten, sagte Schrimm der taz…

Alle 50 leben in Deutschland und sind heute um die 90 Jahre alt. Ihre Namen waren zwar schon lange Zeit bekannt, aber die Ermittler hatten bisher keine Handhabe gegen sie. Der Grund: Jedem einzelnen SS-Aufseher musste die konkrete Beteiligung an einem Mordtat nachgewiesen werden…

[Es ist also kein „Fahndungserfolg“, sondern eine Rechtsbeugung, die die Strafverfolgung möglich macht:]

Jetzt hat sich die rechtliche Lage verändert. Seit dem Urteil gegen John Demjanjuk im Mai 2011 ist der individuelle Beweis einer Mordbeteiligung nicht mehr zwingend notwendig. Das Landgericht München verurteilte den ukrainischstämmigen Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor vor zwei Jahren allein aufgrund seiner Anwesenheit in dem Lager, das einzig zur Ermordung von Juden errichtet worden war. Zentrales Beweisstück dafür war ein Dienstausweis, der Demjanjuk überführte, am 27. März 1943 nach Sobibor abkommandiert worden zu sein…

taz.de 7.4.2013

Meine Mutter versicherte, sie habe nur einmal während des Krieges eine konkrete Ahnung von den Nazi-Greueln bekommen, als ein junger Mann in der Nachbarschaft auf Urlaub war und leise andeutete, er wolle weg von seinem Einsatzort. Dort würden „die Menschen so schlecht behandelt“. Dieser junge Mann könnte also heute noch leben und als über Neunzigjähriger der Beihilfe zum Mord in 28060 Fällen schuldig gesprochen werden.

Das ist stalinistische Rechtssprechung. Einfache zwangseingezogene deutsche Soldaten konnten damals wegen ihres befohlenen Einmarsches in die Sowjetunion zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt werden.

Diese Meldung zeigt einiges: Die Rechtsprechung paßt sich dem politisch Erwünschten an, hat sechzig Jahre der Findung seriöser Beweismittel versäumt und betreibt die Erhaltung bequemer Arbeitsplätze:


Eigentlich war vorgesehen, die Zentrale Stelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen mit der Pensionierung ihres Chefs nächstes Jahr zu schließen. Schrimm: „Die Umstände haben sich geändert. Ich meine, die Zentrale Stelle wird über das Jahr 2014 bestehen bleiben.“ [taz]

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Sigmar Salzburg
19.03.2013 13.24
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Die nicht gewählte Nebenregierung in …

… Karlsruhe genehmigt Deals

Der alte Strafprozess ist tot

Die Zukunft des Strafverfahrens ist keine gute. Das grundsätzliche „Ja“ des Bundesverfassungsgerichts zur Dealerei in Strafprozessen wird zu einer Art Ablasshandel: (Teil-)Geständnis gegen milde Strafe. Dabei wird nicht mehr unbedingt die Wahrheit gesucht. Sondern gefeilscht, gekungelt und gepokert – vor der Verhandlung.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Der alte Strafprozess ist tot, es lebe das postmoderne Strafverfahren. Das wurde soeben vom Bundesverfassungsgericht, wenn auch mit allerhand warnenden Hinweisen, genehmigt.

Es wird in diesem neuen Strafverfahren nicht mehr unbedingt die Wahrheit gesucht. Stattdessen wird gefeilscht, gekungelt, gepokert und gezahlt. Geständnis und Deal werden außerhalb des Gerichtssaals, oft am Telefon, von Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem ausgetüftelt, die Strafe wird nicht nach der festgestellten, sondern nach der so ausgehandelten Schuld bemessen…

sueddeutsche.de 19.3.2013

Aber Länder, die eine solche Rechtsgestaltungsübermacht nicht wollen, werden von unseren Politikern besserwisserisch angegriffen:

... Merkel warnt Ungarn vor Entmachtung der Verfassungsrichter. (spiegel.de 12.3.13)

Nachtrag: BGH-Richter a.D. Wolfgang Neskovic schreibt in der „jungen Welt“ (in Kulturrechtschreibung):
… Beim »Deal« einigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter als Gegengabe für einen zügigen Prozeß auf einen Strafnachlaß. Das Bundesverfassungsgericht hält solche Absprachen für vereinbar mit dem Grundgesetz. Dies ist ein bitteres Armutszeugnis und eine Kapitulation des Rechtsstaats vor der »Politik der leeren Kassen«… Der Justiz muß endlich ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden.
jungewelt.de 20.3.2013


Wie ein „Deal“ entrechten kann, zeigt Spiegel.de 19.3.13


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Lotte Pohl
29.01.2013 08.28
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Nette Schlussfolgerung! Aber manmüsste die Schmähung schon richtig öffentlich im Fernsehen oder in den Medien veröffentlichen!
__________________
Liebe Grüsse

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Sigmar Salzburg
29.01.2013 07.33
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Mildernder kultureller Hintergrund

[Ehrenmord]
… Jedoch räumt der Angeklagte ein, Arzu wiederholt geschlagen und unter anderem auch mit einem Stock verprügelt zu haben. Das tue ihm leid, so Ö. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die Mutter hatte das Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass eine Verurteilung nicht wahrscheinlich sei. Die Frau habe aufgrund des kulturellen Hintergrunds der Familie „keine reale Möglichkeit“ gehabt, das von dem Vater und einem der Söhne geplante Verbrechen zu verhindern.
spiegel.de 28.1.2013

Der Fall Arzu ist einer der 183 vor einem Jahr hier aufgeführten Fälle.
2012 sind 29 hinzugekommen. Am 27.11.2013 wurde der 231. Ehrenmord dokumentiert. (aktualisiert: 500 „Ehren“morde bis 19.4.2018)

PS.: Vielleicht hatte Frau Zschäpe ja auch aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds „keine reale Möglichkeit“ gehabt, die Verbrechen der NSU zu verhindern.

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Sigmar Salzburg
13.01.2013 22.36
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Honeckers Haftentlassung

An sich sollten die Zitate zeigen, daß bei Spiegel-EinesTages weiterhin munter orthographische Geschichtsfälschung betrieben wird. Allerdings ist diesmal die Kennzeichnung als Zitat aus einer schriftlichen Quelle sorgfältig vermieden worden. Dagegen wird hier zugleich auch die Staatsgefälligkeit der bundesdeutschen Justiz deutlich. Deswegen die Einordnung dieser Textausschnitte unter „Gerichte“:

Uneinsichtig bis zuletzt

Dass es überhaupt zu dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin kommt, ist das Ergebnis einer List russischer Ärzte… Ärzte stellen Honecker als Simulanten dar ... Ein dubioses medizinisches Gutachten liefert den gewünschten Anlass für seine Ausweisung… Er wird nach Deutschland abgeschoben.

Am 29. Juli 1992 ist es so weit: Festen Schrittes, die rechte Hand zum kommunistischen Gruß geballt, verlässt der Ex-Staatschef die Moskauer Botschaft… Bereits wenige Tage nach seiner Ankunft im Gefängniskrankenhaus Moabit überführen deutsche Ärzte ihre russischen Kollegen der Fehldiagnose. In der Leber von Häftling 2955/92 entdecken die Ärzte einen fünf Zentimeter großen Tumor, der „eine erhebliche Aggressivität“ besitze…

Honeckers Anwalt Friedrich Wolff beantragt daraufhin die Einstellung des Verfahrens und die sofortige Freilassung seines Mandanten: „Es ist medizinisch leider absolut sicher, dass unser Mandant aufgrund dieser Krankheit in absehbarer Zeit sterben wird. Er hat das Recht, in Würde und Ruhe zu sterben, ohne die Zeit bis zu seinem Tode Objekt eines öffentlichen Strafverfahrens zu sein“, begründet der Verteidiger seinen Antrag.

Dieses Ersuchen lehnt der Vorsitzende Richter Hansgeorg Bräutigam jedoch gleich mehrfach ab. Er argumentiert, dass der Prozess und die damit verbundene Verteidigung seines Lebenswerks als DDR-Staatschef dem Angeklagten „neue Lebensgeister“ einhauchen könne…

Selbst die Richter blamieren sich in dem Verfahren nach Kräften: Am letzten Verhandlungstag vor Weihnachten 1992 übergibt Richter Bräutigam in einer Prozesspause Honeckers Verteidigern ein Buch: einen Berlin-Stadtführer aus dem VEB-Tourist Verlag. Ein Schöffe möchte, dass der Angeklagte darin ein Autogramm hinterlässt. Kurz darauf werden Bräutigam und der Schöffe aus Befangenheitsgründen abgesetzt. Das ohnehin hoch umstrittene Verfahren gegen Honecker verliert dadurch weiter an Glaubwürdigkeit.

Wenige Tage später setzt das Berliner Landesverfassungsgericht dem Schauspiel ein Ende. Die Kammer gibt am 12. Januar 1993 einer Verfassungsbeschwerde des Angeklagten statt und setzt den Todkranken auf freien Fuß. Das Verfahren verletze Honeckers Menschenwürde, urteilen die Richter, weil der Angeklagte „aufgrund seiner weit fortgeschrittenen Krebserkrankung den Abschluss des Verfahrens vor der Strafkammer, der nach Auffassung des Kammergerichts frühestens für das Jahresende 1993 zu erwarten ist, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erleben wird“.

einestages.spiegel.de 3.1.2013

Die Überschrift „Uneinsichtig bis zuletzt“ ist auch ziemlich überheblich.

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Sigmar Salzburg
09.11.2012 08.48
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Faires Verfahren garantiert?

Die Bundesanwälte haben sich vorgenommen, jeden einzelnen Mord aufzuklären, auch um ein Zeichen zu setzen…
… Zschäpe ist die einzige, die der Rechtsstaat noch zur Rechenschaft ziehen kann, ihre beiden Komplizen sind tot. Nur an Zschäpe kann das – auch durch zahlreiche Ermittlungspannen – entstandene Unrecht gesühnt werden. Die Anklage gegen sie hat daher auch symbolische Bedeutung.
spiegel.de 8.11.2012

Die neue Zeichensetzung kann zu sehr fragwürdigen Ergebnissen führen, wie wir von der „Rechtschreibreform“ wissen.

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Sigmar Salzburg
14.09.2012 17.59
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Ungenießbare Gerichte

Keine Schmähkritik, nur gemein

„taz“ darf Thilo Sarrazin als „alte Hure“ bezeichnen


Die „taz“ hatte laut Gericht im Juni über Sarrazin geschrieben, er werde „inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss“. Der frühere Berliner SPD-Finanzsenator und Bundesbank-Vorstand hatte dies als unzulässige Schmähkritik gewertet. Mit seinem Verbotsantrag scheiterte er zunächst vor dem Frankfurter Landgericht.

Personen des öffentlichen Lebens müssen sich das gefallen lassen

Den Beschluss des Frankfurter Landgerichts bestätigte nun das OLG. Die Grenze zur verbotenen Schmähkritik sei noch nicht überschritten, hieß es zur Begründung. Schmähkritik sei dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund stehe.

focus.de 14.9.2012

Ach wie schön. Dann dürfte ich, wenn ich wollte, nun ja wohl auch die Kultusminister, die die „Rechtschreibreform“ verbrochen haben, beschreiben als „die sechzehn Arschlöcher, die zwar für den Steuerzahler nicht billig waren, aber für die Medienmafia recht brauchbar zum Zwecke der Büchervernichtung, wenn auch zwischendurch die ‚Reform‘ etwas aufgehübscht werden mußte.“

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