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Schleswig-Holstein: Forum zum Volksentscheid
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Sigmar Salzburg
15.09.2022 09.17
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15. September 1999

Alle Staatsgewalt geht von den Parteien aus, ...

... die sich gerne dreist als die „demokratischen“ bezeichnen – in Abgrenzung zu solchen, die eine Demokratie nach Schweizer Vorbild wollen.

... Am 15. September 1999 stand spätnachmittags im Kieler Parlament die „Aussprache“ über die Annullierung des Gesetzes des Volkes auf der Tagesordnung. Sie verzögerte sich, weil die Vertreter erst der Gegenseite ans Schienbein treten wollten – die CDU, weil Heide Simonis ihren Kandidaten einen „Kotzbrocken“ genannt haben sollte, die SPD, weil Rühe eine Frau ohne Kinder (Simonis) nicht kompetent für Schulen und Kindergärten fand und weil Wolfgang Kubicki (F.D.P.) die Ministerpräsidentin habe „hängen sehen“ wollen – wie er aber sagte, nur in Öl in der Bildergalerie.

Die Parteivertreter lasen dann in aller Eile, ohne Aussprache und mit dem Gedanken an das Abendessen ihre gekürzten, vor Selbstmitleid triefenden Texte ab, die die Unausweichlichkeit des Beschlusses gegen den Volkswillen begründen sollten. Selbstgefällig hob dabei der Innenminister Wienholtz seine Mitwirkung an dieser Wende hervor. Zwei Tage später kam diese gegen den Geist der Demokratie gerichtete Farce um den Jahrhundertunfug „Rechtschreibreform“ durch einfaches Handaufheben aller Parteienvertreter zu ihrem vorläufigen Abschluß. Die „taz“ titelte: „Euer Wille ist uns sch...egal“.

So annullierten einige Dutzend Abgeordnete („Volksvertreter“) des Kieler Landtags nach nur neun Monaten rechtlicher Gültigkeit das Gesetz über die Beibehaltung der traditionellen Rechtschreibung an den Schulen, das durch das Volk, d.h. von 885511 Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins, am 27. September 1998 beschlossen worden war. Der Artikel 20 des Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ wurde damit nach Belieben der Parteien außer Kraft gesetzt und die erste erfolgreiche Abstimmung nach dem schleswig-holsteinischen Plebiszitär-Gesetz zur Farce. Das Volk war im Kampf um den Fortbestand der Einheit seiner Rechtschreibung entmachtet.

Auszug aus der Gesamtdarstellung des größten Kulturschurkenstücks der Bundesrepublik.

__________________
Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
07.04.2020 09.35
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Im Namen des Volkes?

Eine große Überschrift bei „spiegel.de“:

Corona-Chaos an den Gerichten
Urteilt die Justiz noch im Namen des Volkes?
Nein! kann man da nur sagen – obwohl dies noch über allen Gerichtsurteilen steht. Spätestens seit der Rechtschreibreform wurde es offensichtlich: Die Gerichte urteilen nach dem Wunsch der Regierenden, besonders wenn es sich um höhere Gerichte handelt. 20 Jahre lang haben alle Umfragen die mehrheitliche Ablehnung dieses Eingriffs in die Kulturtradition ergeben. Letztlich hat das von den vorherrschenden Parteien ausgekungelte Bundesverfassungsgericht die Dehnbarkeit der Begriffe und Verfahren ausgenutzt, um den von den Ideen einer Kleinschreibersekte befallenen Kultusministern zu willfahren.
Die deutschen Gerichte halten die Öffentlichkeit derzeit bei ihren Verfahren massiv draußen – um den Kampf gegen Covid-19 zu unterstützen. Kritiker sehen in den Maßnahmen Verstöße gegen die Verfassung.

... Im Verhandlungssaal legt ein Wachtmeister dann ein DIN-A4-Blatt zwischen Ahmed und seinen Mandanten. Es markiert eine Grenze, näher dürfen sich Verteidiger und Angeklagter nicht kommen. Außerdem sei der Saal gelüftet und desinfiziert worden, heißt es, alle Anwesenden müssten Distanz wahren, weshalb nur noch drei Zuschauer hineindürften...

Doch Rechtsanwalt Ahmed kann über die Unbeholfenheit des Gerichts nur lachen. „Die Justiz weiß nicht, wie sie mit dieser Stresssituation umgehen soll“, sagt er...
spiegel.de 3.4.2020
Genau diese orthographische „Stresssituation“ hat das Volk nie gewollt, wird dazu aber schon in der Schule umerzogen. Ebenso geht es in anderen Angelegenheiten, die zu kritisieren oft schon strafbar ist.

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Sigmar Salzburg
17.04.2019 10.37
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Gedenktage

Auf der Facebookseite von Dr. Ludwig Flocken vom 16. Juni 2018 fand ich folgende Aufzählung von Gedenktagen. Den unsere Seiten betreffenden Tag habe ich nachgetragen und hoffe, daß wir ihn auch in genau zwei Monaten nicht vergessen:·

Der 17. Juni – Tag der Patrioten und Tag der Freiheit:

Am 17. Juni 1789 erklärten sich in Frankreich die Abgeordneten der Generalstände zur Nationalversammlung.

Am 17. Juni 1885 kam die Freiheitsstatue aus Frankreich im Hafen von New York an.

Am 17. Juni 1901 wurde die deutsche Einheits-Rechtschreibung beschlossen.

Am 17. Juni 1944 wurde die Republik Island, Lýðveldið Ísland, gegründet.

Am 17. Juni 1953 Volksaufstand gegen die sozialistische Gewaltherrschaft in der „DDR“.

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Sigmar Salzburg
17.01.2019 16.45
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Dem Volksentscheid der Briten verpflichtet

May nach Misstrauensvotum

„Meine Pflicht ist, Großbritannien aus der EU zu führen“

17.01.2019, 07:26 Uhr | dpa, AFP, rtr, job, nhr, aj, t-online.de
t-online.de/nachrichten

May war ursprünglich gegen den Austritt. – In Schleswig-Holstein hätte aber die dreiste damalige sozial„demokratische“ Ministerpräsidentin Heide Simonis nach dem Volksentscheid 1998 nie über die Lippen bringen mögen:

„Meine Pflicht ist es, Schleswig-Holstein aus der Rechtschreibreform zu führen!“

Wir sind eben eine sehr deutsche „demokratische“ Republik.

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Sigmar Salzburg
26.09.2018 17.10
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20. Jahrestag – in der Tradition des 17. Juni !

27. September
Tag der deutschen Rechtschreibung


Am 27. September 1998
stimmte die Mehrheit der Schleswig-Holsteiner,
stellvertetend für ganz Deutschland,
gegen die Rechtschreib„reform“
und für die bewährte Schreibtradition.


Das kulturbanausische Vorhaben, über die Schulen
das Volk „erleichternd“ seiner schriftlichen Vergangenheit
zu entfremden, schien gestoppt.

Alle Umfragen seit 1995 hatten bis zu diesem Zeitpunkt
i.M. eine 90prozentige Ablehnung der „Reform“ festgestellt.

Die Volksabstimmung ergab, wegen der Dreiteilung der Wahl-Alternativen,
eine 71prozentige Ablehnung der Reformvorlage der Regierung und
56,4 Prozent für die bedingungslose Beibehaltung der
bewährten Rechtschreibung.

Der „Glänzende Sieg“ der Bürgerinitiative ließ hoffen:
Die Kultusminister hätten nach ihrer eigenen Vorgabe,
nur gemeinsam einheitlich zu reformieren,
das ganze Vorhaben abbrechen müssen.

Aber das Bundesverfassungsgericht, das schon
die Geiselnahme der Schüler nicht beanstanden wollte,
hatte am 14. Juli 1998 noch eine Fallgrube gegraben:
Die Einheit der Rechtschreibung sei nicht erforderlich.

So konnten die „demokratischen“ Politiker der anderen Länder ungerührt weitermachen, obwohl in allen Umfragen von 1995 – 2015 die „Reform“ abgelehnt wurde.

Und warum das Ganze, obwohl die Nichtsnutzigkeit der Reform seit langem erwiesen ist?
Einige Gründe: Ideologische Verblendung, Gesichtswahrung, Klientelpolitik, Gutmenschenfanatismus, Rechthabertum u.a. ...
Einen Grund hat der Österreicher Karl Blüml im Standard (31.1.98) verraten:

„Das Ziel der Reform waren aber gar nicht die Neuerungen. Das Ziel war, die Rechtschreibregelung aus der Kompetenz eines deutschen Privatverlages in die staatliche Kompetenz zurückzuholen.“
... auch als Gefälligkeit für den Bertelsmann-Konzern,
... und natürlich unter dem Drängeln der penetranten Kleinschreibersekte,
die aber nun das Gegenteil erreicht hat:

„Dass Schüler und Lehrer des Öfteren im Nachhinein den Kürzeren ziehen.“

Die Geschichte des folgenden Meuchelmords am Volksentscheid ist hier zu lesen.

Nachtrag: Der Reformfan von Morgenpost und Abendblatt, Peter Schmachthagen, schrieb am 7.8.: „Auf der Suche nach Themen sind einige Kollegen beim Abgleichen der runden Jahrestage auf „20 Jahre Rechtschreibreform“ gestoßen. Auf dieses Jubiläum hätten wir gut verzichten können.“ Die Zeitungen haben über alles geschrieben: 1996, 1998, 2005, 2006 u.s.w. „Verzichtet“ haben sie nur auf „20 Jahre Volksentscheid gegen die Rechtschreibreform“. Klar, eingedenk ihrer eigenen Mitwirkung an diesem Kulturschurkenstück wollen sie ihre Leser nicht daran erinnern.

Bis zum 30. September fand sich bei Google News kein einziger Hinweis auf dieses wichtigste Ereignis während der „Reform“ – Lücken- und Lügenpresse eben.

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Sigmar Salzburg
07.05.2018 10.19
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Kommunalwahl und ein Volksentscheid in Schleswig-Holstein

Die Gemeinden in den ländlichen Bezirken sind meist kein Kampfgebiet der Parteien. Es werden die wiedergewählt, die ohnehin schon in ihren Ämtern sitzen, und die sind meist von der CDU. Die SPD hat dagegen Verluste hinnehmen müssen. Die CDU konnte den Verrat durch Volker Rühe und Peter Harry Carstensen am Volksentscheid gegen die Rechtschreib„reform“ seit 1999 vergessen machen, so daß der Merkel-Jünger Daniel Günther gegen den bollerigen Ralf Stegner ein leichtes Spiel hatte.

Schleswig-Holstein ist nun zwar keine Rechtschreibinsel*) mehr, aber doch eine Insel der Seligen, was die Heimsuchung durch „Flüchtlinge“ betrifft. In meinem Kaff sprechen die Älteren noch ungerührt Platt, und Ausländer habe ich noch nicht gesehen. Die AfD kann hier kaum Fuß fassen, weil die großen Probleme auf dem Lande tatsächlich bisher wenig sichtbar sind – außer in der (zahlenmäßigen) Kinderarmut.

Aber auch in Flensburg ist sie schwach, obwohl die Stadt der große Verschiebebahnhof des Menschenhandels nach Skandinavien ist. Die Flensburger AfD tagt im geheimen, traute sich noch nicht einmal, den Mord eines Afghanen an dem Mädchen Mireille aufzugreifen und meinte, besonders schlau zu sein, die „»Flensburg ist bunt«-Szene in ihrem eigenen Saft schmoren zu lassen“, sozusagen die Merkel-Maxime „ganich um kümmern“ des Breidscheidplatz-Anschlags von rechts aufzunehmen.

Der Erfolg ist, daß die Partei noch nicht einmal einen Kandidaten für Flensburg aufstellen konnte. Im Landesdurchschnitt kam sie gerade mal auf 5,5 Prozent.

Im Sondergebiet Flensburg errangen fast gleichermaßen um die 18 Prozent: CDU, SPD, Grüne und SSW, um 8 Prozent: FDP, Linke und WiF (Freie Wähler „Wir in Flensburg“)
.
Flensburg Kommunalwahl 2018

* * *

Im Volksentscheid, den die Regierung nach den neuen erleichterten Bestimmungen zulassen mußte, haben regional 80 Prozent für die Beibehaltung des Kieler Flughafens gestimmt.

Im Bürgerentscheid wurde über folgende Frage entschieden:


„Sind Sie dafür, dass der Verkehrslandeplatz Holtenau geschlossen und stattdessen auf dem Gelände ein mischgenutzter Stadtteil mit weitest möglich kommunalem und gemeinnützigem Wohnungsbau und Gewerbe entwickelt wird?“

Die Ratsversammlung hat sich bereits im Februar 2017 gegen die Schließung ausgesprochen und einen Beschluss zum „dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Holtenau“ gefasst.
Am 15. März 2018 wurde nun erneut mit breiter Mehrheit ein Beschluss für den Erhalt des Landeplatzes gefasst und in einem Standpunktepapier die Empfehlung gegeben, mit
„Nein“ abzustimmen.

kiel.de

*) Die schleswig-holsteinische Art der Akzeptanz zeigte mir eben eine Umdichtung von „Freude schöner Götterfunken“ für ein Turnerjubiläum: Fünfmal als Konjunktion „das“. An einem einzigen Wort, „vergesst“, könnte man vermuten, daß der Umdichter jedesmal ein „dass“ vermeiden wollte.

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Sigmar Salzburg
14.10.2017 05.01
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AfD für „Mehr Demokratie“ nach Schweizer Vorbild

1998 sammelte die Bürgerinitiative „WIR gegen die Rechtschreibreform“ im Volksbegehren die in Schleswig-Holstein nötigen 110000 Unterschriften zur Einleitung eines Volksentscheids. Das war damals das niedrigste Quorum aller Bundesländer und dennoch kaum erreichbar. Die allem Rechtsempfinden widersprechenden höheren Hürden anderer Bundesländer dienen offensichtlich der Verhinderung von Volksabstimmungen.

Die Bürgerinitiative gewann damals die Zustimmung von 885511 Bürgern oder 56,4 Prozent der gültigen Stimmen für ihr Gesetz zur Abwehr der Schreibreform-Indoktrination an den Schulen. Dies wurde allerdings nach nur einem Jahr durch die dummdreisten Parlamentarier annulliert. Trotzdem schlug den Übeltätern wohl das Gewissen, denn sie bestimmten kurze Zeit nach diesem Schurkenstreich, daß Volksentscheide künftig erst nach zwei Jahren angegriffen werden dürften.

In der neuen Verfassung von 2014 wurde dann das Quorum für ein Volksbegehren auf 80000 Unterschriften und die erforderliche Mindestzustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten auf 15 Prozent gesenkt. (Daran kann man ermessen, wie demokratiefeindlich die Hürden in den Ländern der gescheiterten Volksbegehren wie Niedersachen, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern waren und teilweise noch sind.)

Trotzdem ist die Qualität der Schweizer Demokratie noch lange nicht erreicht. Die deutsche Demokratie dieser anzunähern ist das Ziel der „Alternative für Deutschland“, die seit der Landtagswahl am 7. Mai 2017 erstmals im Kieler Landtag vertreten ist. Aus dem Landeshaus wird gemeldet:


Top 11 – Quoren für Volksbegehren und Volksentscheid

12.10.2017

» 1. Lesung «
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Absenkung Quorum Volksbegehren und Absenkung Zustimmungsquorum Volksentscheid

→ Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/258

Volksbegehren und Volksentscheide: Keine Chance für Absenkung der Quoren

Um mehr bürgernahe Beteiligung zu erreichen und „zur Stärkung der direkten Demokratie“ will die AfD die benötigte Mindestanzahl an Stimmen für Volksbegehren und Volksentscheide senken. Der entsprechende Entwurf für eine Änderung der Verfassung fand bei den anderen keine Unterstützung. Eine gut organisierte Minderheit dürfe nicht über eine desinteressierte Mehrheit bestimmen – das gefährde die Demokratie, so der Tenor bei den anderen Fraktionen.


AfD-Fraktionschef Jörg Nobis forderte, für die Herbeiführung eines Volksbegehrens die bisher notwendigen 80.000 Unterschriften auf 50.000 zu verringern. Und bei einem Volksentscheid sollen statt der bisherigen 15 Prozent nur noch fünf Prozent der Wahlberechtigten zustimmen müssen. „Seit 1995 wurde nur ein einziges Mal ein Volksbegehren erreicht“, sagte Nobis. Als sich kein Zuspruch für den Vorstoß abzeichnete, warf er den Abgeordneten der anderen Fraktionen vor, sie würden das Volk für „unmündig“ halten.

Nur die Feststellung, dass es nicht viele Volksentscheide und Begehren gab, bedeute nicht, dass die derzeitigen Quoren ins Leere laufen, entgegnete Claus Christian Claussen (CDU). Im Gegenteil: „Es zeigt, dass das Parlament gute Arbeit macht.“ Komplexe Sachverhalte könnten nicht auf Ja/Nein-Entscheidung reduziert werden, warnte er. Volksentscheide ergänzen und stärken die Demokratie, anstatt sie zu ersetzen, schloss Thomas Rother (SPD) an. Er warf der AfD vor, ihr gehe es vor allem „um die Mäßigung des Parlaments“.

„Elemente direkter Demokratie sind nur eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie“

Burkhard Peters (Grüne) betonte, dass das Unterstützungsquorum für Volksbegehren und -entscheide in Schleswig-Holstein bereits das Niedrigste in allen Bundesländern sei. Zudem gebe es lange Fristen. „In der Gesamtschau ist die unmittelbare demokratische Mitwirkungsmöglichkeit in bester Verfassung“, so Peters. „Die Quoren liegen durchaus in einem erreichbaren Feld. Wir stellen den Bürgern handhabbare Möglichkeiten zur Verfügung“, unterstrich auch Kay Richert (FDP), und Lars Harms ergänzte: „Elemente direkter Demokratie sind nur eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie.“

Für Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) gibt es „keinen Handlungs-, sondern nur einen Erklärungsbedarf“. Er skizzierte die umfangreichen Möglichkeiten von Volksabstimmungen und nannte den Gesetzentwurf der AfD „weder hilfreich noch annähernd demokratisch“.

Im Innen- und Rechtsausschuss wird jetzt die Zweite Lesung vorbereitet.

sh-landtag.de 12.10.2017
Während die CDU traditionsgemäß Volksabstimmungen ablehnt und die Regierungsgewalt als eine Art Gottesgnadentum beansprucht, das nur alle paar Jahre durch eine Wohlfühlbekundung des Volkes bestätigt zu werden braucht – siehe die Eigenmächtigkeiten der Kanzlerin – warten die sonst demokratiegeschwätzige SPD und die „basisdemokratischen“ GRÜNEN jetzt lieber auf ein Aussterben der herkömmlichen Deutschen.

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Sigmar Salzburg
28.04.2016 13.41
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Kaltenkirchen

„Rechtspopulist“ ist für ihn kein Schimpfwort
Von Michael Schick

Kaltenkirchen. „Provokation gehört zum politischen Geschäft. Wer in unserer Gesellschaft auf sich aufmerksam machen will, muss Klartext reden und auch mal überziehen“, sagt Jörg Nobis, neuer Landesvorsitzender der AfD in Schleswig-Holstein. Auf dem, wie er selbst sagt, chaotischen Landesparteitag in Henstedt-Ulzburg wurde der Kaltenkirchener gemeinsam mit Bruno Hollnagel an die Spitze einer Partei gewählt, deren Führungspersonal ... regelmäßig ... auffällt ...

Warum also gehört ein so bieder und bürgerlich wirkender „Normalo“ wie er einer Partei an, die als rechtspopulistisch gilt. Für Nobis kein Schimpfwort. Er verweist auf die lateinische Wortwurzel „populus“, das Volk. Das hat den 40-Jährigen vor gut drei Jahren zum Parteieintritt bewogen, als Mitglied der ersten Stunde. Er ist Fan von Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild. Mehr direkte Demokratie, dafür stehe die AfD. „Zu den großen Themen sollten wir den Willen der Bevölkerung respektieren“, sagt Nobis...

abendblatt.de 27.4.2016

Leider haben viele der Jüngeren den Kampf um den Volksentscheid gegen die Rechtschreib„reform“ 1996-99 nicht mehr hautnah miterlebt. Da freut es mich, daß Bruno Hollnagel wieder dabei ist – nach der Fahnenflucht von Lucke und Trebesius, die ich arglos zuvor noch gewählt hatte. Ich hatte 2000 in Hollnagels „Stattpartei“ als Kandidat mitgemacht, weil sie als einzige gegen die dreiste Annullierung des Volksentscheids auftrat. Damals war aber die Schmerzgrenze für das Volk wohl noch nicht erreicht...

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Sigmar Salzburg
14.01.2016 09.44
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Die Mistgabel-Metapher

Vor vierzig Jahren in Niedersachsen: Als sich der junge Pastor gleich nach der Scheidung von seiner untreuen Ehefrau eine neue nahm, beschloß die Hannoversche Kirchenkanzlei, über die Gemeinde hinweg, seine Strafversetzung an einen anderen Ort. Da wurden aber die Bauern, die sonst wenig mit der Kirche am Hut hatten, rebellisch und kündigten einen Angriff auf die Kanzlei mit Mistfuhren und Mistgabeln an.

Soviel Mut und Verstand erwartet die Pegida-Aktivistin Tatjana Festerling von den indoktrinierten Bürgern nicht, deshalb der Conjunctivus irrealis:


„Zwischen der Kapitulation an unseren Grenzen und dem Zusammenbruch der rechtsstaatlichen Ordnung am Kölner Hauptbahnhof besteht ein direkter Zusammenhang. Aber de Maizière stellt sich in der Bundespressekonferenz hin und stammelt: Wir haben keine Fehler gemacht.

Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln!“

facebook 12.1.2016

Und was macht der Bundesverband der Lügenpresse daraus?:

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) verurteilt die Äußerungen von Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling bei einer Legida-Demo am Montagabend in Leipzig. Hier habe es sich eindeutig um Volksverhetzung und den Aufruf zu Gewalt gehandelt, erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Pegida missbrauche schamlos das Recht auf Meinungsfreiheit. Diese Eskalation sei nicht länger hinnehmbar. Wolff forderte die sächsische Justiz auf, der Pegida-Spitze das Handwerk zu legen.

faz.net 12.1.2016

Zur Erinnerung: Im September 1998 lehnte Schleswig-Holstein die Rechtschreib„reform“ stellvertretend für ganz Deutschland in einem Volksentscheid ab. Im Dezember 1998 beschlossen die Zeitungsverleger dennoch demonstrativ, im Interesse der irren Kultusminister die außerschulische Zwangsmissionierung der Bevölkerung zu betreiben.

Sie mißbrauchen bis heute schamlos ihre Pressefreiheit, um die Deutschen ihrer literarischen Vergangenheit zu entfremden und den orthographischen Spaltern und Kulturbanausen zum Sieg zu verhelfen. Die Chance zum Ausstieg haben die Pressehäuser 2004 nicht genutzt. Eigentlich hätte das Volk schon damals die Politiker und Zeitungsmagnaten mit Mistgabeln aus ihren Häusern jagen sollen.

Heute fördern die großen Medien aus politischer Korrektheit und mit Blick auf die kommende Bevölkerung – in Kumpanei mit der unfähigen bis volksfeindlichen Politikerkaste – die endgültige Abschaffung Deutschlands, wie wir es kennen. Ein schwacher Trost bleibt: Von den Neudeutschen wird kaum einer ihre Zeitungen lesen.

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Sigmar Salzburg
03.09.2015 10.24
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Köln muss neue Stimmzettel drucken

Nur wenige Wochen vor der Oberbürgermeisterwahl hatte die Bezirksregierung rechtliche Bedenken geäußert, teilte die Stadtverwaltung mit.

Schließlich gibt es klare Vorgaben für amtliche Stimmzettel: Sie müssten „so beschaffen sein, dass eine potenzielle Beeinflussung des Wählerwillens zu Gunsten oder zu Ungunsten einzelner Wahlvorschläge ausgeschlossen wird“. Diesem Anspruch genüge der bisherige Stimmzettel zur Wahl des Kölner Stadtoberhaupts am 13. September nicht.

Auf den alten Zetteln sei die Kurzbezeichnung der Partei rund zweieinhalb_mal so groß wie der Kandidatenname gedruckt. Ein Problem, findet die Bezirksregierung. Denn damit falle die Kurzbezeichnung der Partei dem Wähler als Erstes ins Auge und habe einen "Überstrahlungseffekt“, der die sonstigen Informationen auf dem Stimmzettel in den Hintergrund dränge.

spiegel.de 2.9.2015

Stimmzettel Köln ... Stimmzettel Volksentscheid SH

Beim Volksentscheid zur Rechtschreib„reform“ versuchte man, die Wähler durch gleiche Textanfänge zu übertölpeln:In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, ...Der originale Text der Initiative lautete weiter:... wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist...Der an zweiter Stelle folgende Text der amtlichen Fallensteller setzte aber fort:... wie sie in den übrigen Bundesländern der Bundesrepublik für die Schulen verbindlich ist.Von „allgemein üblich“ konnte damals nicht im mindesten die Rede sein. Dies, wie auch andere schmutzige Tricks und schließlich die gesamte Annullierung des Volksentscheids, stellte einen Tiefpunkt der bundesrepublikanischen Demokratie dar. Heute tönt der Haupteinpeitscher der „Reform“, sie sei „überflüssig“ gewesen, mit anderen Worten: Die Rechtschreibreform war und ist höchst schädlich für die deutsche Bildung und Kultur.

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Sigmar Salzburg
31.03.2015 21.19
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Nach Gisela Böhrk die geschicktere Liquidatorin

Die Mutter der Gemeinschaftsschule hat die Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein maßgeblich mitgestaltet

Erdsiek-Rave: Endlich ohne Druck

Von Uta Wilke

[...] Sie ist wieder ganz die Alte. Wenn Ute Erdsiek-Rave Anekdoten aus ihrem politischen Leben erzählt, spielt wie früher ein spöttisches Lächeln um ihre Mundwinkel. Sie ist offenbar im Reinen mit sich, mit dem Erreichten zufrieden – trotz des bitteren Endes ihrer Karriere. „Das war sicher das Negativste in meiner Amtszeit“, stellt sie nüchtern fest.

Als der Landtag im Hochsommer 2009 zu einer Sondersitzung zusammenkommt, spielen sich dramatische Szenen ab. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen stellt die Vertrauensfrage, die Entlassung der vier SPD-Minister steht unmittelbar bevor, die Große Koalition ist zerbrochen. Im Foyer machen die Sozialdemokraten ihrem Ärger Luft. Mitten im Getümmel: die Bildungsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin. In der Regel wirkt sie etwas distanziert, jetzt ist sie völlig aufgelöst. „Er setzt sich ins Unrecht. Er ist nicht mehr Herr des Verfahrens. Er lässt sich dermaßen von den eigenen Leuten unter Druck setzen“, klagt die Sozialdemokratin über Carstensen, mit dem sie – trotz aller Querelen zwischen CDU und SPD – vier Jahre lang so gut zusammengearbeitet hat. Sie verspüre eine „tiefe menschliche Enttäuschung“.

Diese Enttäuschung rührt wohl auch daher, dass Erdsiek-Rave selbst im schwarz-roten Bündnis immer auf ein faires Miteinander gesetzt hat. Wo SPD-Fraktionschef Ralf Stegner polarisiert und attackiert, sucht sie den Ausgleich. „Ich halte eine Große Koalition nicht für das Nonplusultra“, sagt die 68-Jährige rückblickend. „Aber wenn man sie eingeht, kann man sie nicht ständig in Frage stellen.“ Im Landeshaus weiß jeder um die tiefe Abneigung, die sie und ihren Ex-Staatssekretär Stegner schon seit Langem verbindet. Heute sagt sie nur soviel zu dem Thema: „Wir haben nach wie vor ein Unverhältnis.“

Mit dem Ende der Großen Koalition wird der Schlussstrich unter eine lange politische Karriere der ehemaligen Lehrerin gezogen: seit 1987 Landtagsabgeordnete aus Rendsburg-Eckernförde, von 1992 bis 1996 Landtagspräsidentin, von 1996 bis 1998 SPD-Fraktionschefin. Dann bekommt Erdsiek-Rave ihren Traumjob, in dem sie – erst unter Heide Simonis, dann eben unter Carstensen – elf Jahre die Bildungslandschaft im Land maßgeblich mitgestaltet.

Ausgerechnet Schwarz-Rot, nicht etwa Rot-Grün gilt als ihre erfolgreichste Zeit. Die Sozialdemokraten setzen 2005 in den Koalitionsverhandlungen ihr bisher größtes Reformvorhaben durch: die Gemeinschaftsschule, die in den kommenden Monaten das Regierungsbündnis immer wieder vor die Zerreißprobe stellen wird.

Das längere gemeinsame Lernen – und die Inklusion – sind für Erdsiek-Rave eine Herzensangelegenheit.
Heute ist die Gemeinschaftsschule etabliert. Damals scheint es eine tollkühne Idee der SPD-Oberen zu sein, damit in den Wahlkampf zu ziehen. Noch mehr verwundert 2005 viele die Entschlossenheit der sonst so vorsichtigen Bildungsministerin. Sie selbst sagt dazu: „Wir hatten in Umfragen eine Mehrheit für das längere gemeinsame Lernen. Und es war offensichtlich, dass die Hauptschule – trotz aller Bemühungen, sie zu stärken – auslaufen würde.“...

Erdsiek-Rave ist ihren Themen auch im Ruhestand treu geblieben. Sie leitet das Netzwerk Bildung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung* und ist Vorsitzende des Expertenkreises „Inklusive Bildung“ der deutschen Unesco-Kommission. „Bei der Inklusion geht es nicht allein um Kinder mit Behinderungen, sondern um ein Gegenbild zu einer Gesellschaft, die immer weiter auseinanderfällt “ ...
kn-online.de 23.3.2015

Als das Negativste ihres Wirkens gilt Kulturbewußten jedoch, daß sie als Bildungsministerin die Liquidierung des Volksentscheids gegen die Rechtschreib„reform“ 1999 mit betrieben hat und 2006 deren Überarbeitung kurzerhand abbrach, nachdem sie die Präsidentschaft der KMK übernommen hatte.

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Sigmar Salzburg
10.10.2014 12.25
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Die Hamburger Initiative für G9 hat die erforderliche Unterschriftenzahl verfehlt

Die Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins, Astrid Schulz, schreibt dazu:

Bilden Volksbegehren Volkes Wille ab?

Innerhalb von 3 Wochen soviele Unterschriften (ca. 45.000) zu sammeln bzw. zu erhalten – halte ich unter den gegebenen Bedingungen für ein sehr beeindruckendes Ergebnis! Zu diesen Bedingungen gehörte, dass alle UnterstützerInnen ehrenamtlich, d.h. in ihrer Freizeit und unentgeltlich aktiv sind – viele von ihnen sind zudem berufstätig und haben Familie – und haben sich dennoch die Zeit zum Sammeln genommen! Sie haben viel Geduld für viele Gespräche mitgebracht und nicht so optimales Wetter in Kauf genommen... Der Zeitdruck war immens – wenn der Zeitraum etwas größer gewesen wäre, wäre sicherlich auch mehr als die erforderliche Gesamtzahl an Unterschriften zusammen gekommen. Insofern halte ich diese Zahl an Unterschriften (und auch die von der Sammlung davor!) und die eindeutigen Umfrageregebnisse schon für ein klares Signal, dass die Mehrheit die Rückkehr zu G9 am Gymnasium wünscht.

ASE

Frau Schulz ergänzt das mit einem Kommentar von Insa Gall aus dem Hamburger Abendblatt, der dem Ergebnis noch positive Seiten abgewinnt. Hier nur der Teil, der sich auf die in Hamburg noch unerträglich hohen Hürden für Volksbegehren bezieht.

Interessant ist das Schlaglicht, das das Ergebnis dieses Volksbegehrens auf die Unwuchten der Volksgesetzgebung wirft. Denn in allen Umfragen haben 70 bis 80 Prozent der Hamburger große Sympathie für G9 erkennen lassen. Auch an ihren Infoständen erhielt die Initiative breiten Zuspruch, wie zu beobachten war. Selbst nach Meinung ihrer Gegner lagen die Stimmen „auf der Straße“ und mussten nur noch eingesammelt werden. Das ist nicht gelungen.
So ist das Volksbegehren nicht gescheitert, weil es Einschüchterungsversuche an den Schulen gab – auch wenn das ärgerlich ist. Es ist gescheitert, weil die Initiative nicht ausreichend Aktivisten auf die Straße bringen konnte, um die Unterschriften einzusammeln. So spiegeln gerade Volksbegehren mit ihren relativ hohen Hürden oftmals eher die Kampagnenfähigkeit und Schlagkraft ihrer Initiatoren wider, als dass sie unbedingt Volkes Wille abbilden.


abendblatt.de 10.10.20014

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Sigmar Salzburg
10.10.2014 08.21
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Die Änderungen der Bestimmungen zu Volksbegehren und Volksentscheid ...

... in der neuen Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung

Zu Nummer 17: Volksbegehren und Volksentscheid Artikel 49 LV (bisher: Artikel 42 LV) wird zugunsten einer stärkeren demokratischen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geändert. Zum einen wird das Unterstützerquorum für das Volksbegehren auf 80.000 Stimmberechtigte gesenkt (Artikel 49 Absatz 1 Satz 4 LV (neu)). Zum anderen sinkt das Zustimmungsquorum für Volksentscheide, die keine Verfassungsänderungen betreffen, von 25 auf 15 vom Hundert der Stimmberechtigten (Artikel 49 Absatz 4 Satz 1 LV (neu)).

Gemäß Artikel 49 Absatz 1 Satz 4 LV (neu) ist ein Volksbegehren zustande gekommen, wenn mindestens 80.000 Stimmberechtigte – statt vormals fünf vom Hundert aller Stimmberechtigten – innerhalb eines halben Jahres dem Volksbegehren zugestimmt haben. Das Volksbegehren ist eine sinnvolle Stufe im Verfahren der Volksgesetzgebung, die geeignet ist, die Ernsthaftigkeit und die Erfolgsaussicht eines zuvor mit einer Volksinitiative an den Landtag herangetragenen Gesetzentwurfes oder einer anderen Vorlage im Sinne des Artikel 48 Absatz 1 Satz 1 LV (neu) zu dokumentieren.

Das bisherige Quorum in Höhe von fünf vom Hundert aller Stimmberechtigten entspricht etwa 112.000 Unterstützern. Die Reduzierung des Unterstützerquorums für das Volksbegehren auf 80.000 Unterstützer stärkt die unmittelbaren demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und vereinfacht das Verfahren der Volksgesetzgebung. Zwar liegt schon das bisherige Quorum im Gesamtvergleich der Bundesländer im unteren Bereich. Die Unterstützung von etwa 112.000 Wahlberechtigten stellt jedoch eine für das Flächenland Schleswig-Holstein beträchtliche Hürde dar, ein Volksbegehren zum Erfolg, nämlich zur Durchführung eines Volksentscheides zu führen (Artikel 49 Absatz 2 Satz 1 LV (neu), bisher: Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 LV). Auch ein auf die absolute Zahl von 80.000 Stimmberechtigten abgesenktes Quorum ist noch eine hinreichende Legitimation, um den Weg zu einem Volksentscheid zu eröffnen. Die Festlegung des Unterstützerquorums auf eine absolute Zahl vereinfacht zudem das Verfahren, weil die Zahl der notwendigen Unterstützer nicht mehr im Verhältnis zur Grundgesamtheit aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ermittelt werden muss.

Zudem sinkt das Zustimmungsquorum für Volksentscheide, die nicht Verfassungsänderungen betreffen, gemäß Artikel 49 Absatz 4 Satz1 LV (neu) auf 15 vom Hundert der Stimmberechtigten. Bisher bestimmt Artikel 42 Absatz 4 Satz 1 LV für Volksentscheide, die keine Verfassungsänderung zum Gegenstand haben, dass der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage durch Volksentscheid angenommen ist, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten, zugestimmt hat. Die Senkung des Zustimmungsquorums auf 15 vom Hundert der Stimmberechtigten erscheint angemessen, um Volksentscheiden eine größere Erfolgschance einzuräumen und andererseits die Repräsentativität des Volksentscheids zu wahren.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2100/drucksache-18-2115.pdf

Man kann sagen: Wären solche Bestimmungen schon vor 18 Jahren in allen Bundesländern gültig gewesen, dann wäre die Rechtschreib„reform“ seit mindestens 14 Jahren mausetot*. Jetzt ist die Landesverfassung „selbstverständlich“ in der vom Volk abgelehnten Reformschreibung abgefaßt. Das war für die Parteien auch ein wichtiger Ansporn zur Verfassungsänderung – um das „alte Denken“ auszurotten.

Nach dem 1998er Volksentscheid in SH haben sich die Politiker der anderen Bundesländer geweigert, diesen als repräsentativ für ganz Deutschland anzuerkennen und sich hinter ihren hohen Hürden für Volksentscheide verschanzt. Der weitere Abbau der schon niedrigen Hürden in SH beweist: Sie wollten keine Demokratie, sondern den Sieg der Ideologie!

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Sigmar Salzburg
18.02.2014 20.22
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Verharmlosung der Vergangenheit

A20: Volksinitiative zum Ausbau erfolgreich
Eine Volksinitiative zum zügigen Weiterbau der A20 war erfolgreich. Bereits über 20.000 Schleswig-Holsteiner haben die Forderung unterschrieben. Damit ist die erste Hürde zu einem Volksentscheid genommen.

...
Sollte der Landtag die Forderungen nicht umsetzen, kann es zu einem Volksentscheid kommen. Das wäre der Dritte in der Geschichte Schleswig-Holsteins nach der gescheiterten Abstimmung über die Wiedereinführung des Buß- und Bettages im Jahr 1997 und des erfolgreichen Entscheides über die Verhinderung Rechtschreibreform im Jahr 1998, die aber später doch vom Landtag genehmigt wurde...

[Leser-]Kommentare zu diesem Text:

Madrigal Meridien schrieb am 18.02.2014 um 09.35 Uhr:
Volksentscheid? Der kann gern kommen… Ich sage mal: Neue „Recht“-Schreibung damals. Das Volk wollte diese „Reform“ nicht, hat in einem Entscheid so gesprochen. Kurz danach hatten wir die Schlechtschreibreform.

Volksentscheid? Die EU führte uns vor, wie das geht. Noch nicht so lange her. In den Ländern, in den das Volk gefragt wurde und sich gegen die „Verfassung“ aussprach, wurden die Referenda so lange wiederholt, bis es passte, und in anderen Ländern wurde diese Form der Basisdemokratie kurzerhand gecancelt. Mit anderen Worten: passt es nicht, wird es passend gemacht. So etwas auf ähnliche Skala erlaubte sich in Europa zum bis dahin letzten Mal nur die damalige Volksrepublik Polen unter Stalins Regime im Jahre 1948...

Wo kämen wir denn hin, ließe die Politik den Souverän entscheiden...

hl-live.de 17.2.2014

„Verhinderung der Rechtschreibreform im Jahr 1998, die aber später doch vom Landtag genehmigt wurde.“ – Wie zartfühlend gegenüber dem dreisten Politikerpack formuliert! Tatsächlich wurde das Gesetz, das vom Volk direkt beschlossen worden war, von Leuten annulliert, die nur vertretungsweise die Geschäfte des Volkes führen. Die „Reform“ wurde dann keineswegs im Landtag diskutiert und „genehmigt“, sondern von der SPD-Apparatschickse Erdsiek-Rave in ihrer minderwertigsten Form per Erlaß eingeführt.

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Sigmar Salzburg
20.06.2013 09.08
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Kieler 'Demokratie'

Kooperationsvertrag steht
Turbulenzen nur beim Flughafen Kiel
18.06.2013 07:49 Uhr

Nach vier Verhandlungsrunden sind die Weichen einer Kooperation von SPD, Grünen und SSW im Kieler Rathaus gestellt. Überraschungen birgt der ausgehandelte Kooperationsvertrag, der noch von den Kreisparteien verabschiedet werden muss, so gut wie nicht...

Einigkeit besteht hingegen bei der Stadtregionalbahn (SRB). Nach einer Konkretisierungsphase, in der auch die finanziellen Rahmenbedingungen definiert werden, soll das Projekt den Kielern zur Abstimmung vorgelegt werden …

Bis es zu einer Bürgerabstimmung über die SRB kommt, müssen aus Sicht des Grünen-Kreisvorsitzenden Willi Voigt aber noch Unklarheiten beseitigt werden. „Zum Beispiel, welche Bürger überhaupt bei der Abstimmung gefragt werden sollen. Deshalb war uns der Zusatz von Rechtssicherheit im Kooperationsvertrag wichtig.“

KN-Leser mit gutem Erinnerungsvermögen:

Tierra 18.06.2013, 13:39
Bauen die Grünen uns einen eigenen Entscheid zur SRB?
Ich verstehe nicht, wie Herr Voigt die Frage aufwerfen kann, „welche Bürger“ befragt werden sollten.
Wie wäre es denn mit allen, so wie es ein Bürgerentscheid denn auch vorsieht?

Bluecherplatz 18.06.2013, 15:43
Die Frage habe ich mir auch gestellt, was Herr Voigt damit meinte.
Dürfen alle Rot/ Grünen/ SSW Mitglieder und SRB Ja sager nur abstimmen und alle kritiker werden ausgesperrt? ZB CDU und FDP Mitglieder?
Ich dachte, wenn es eine Abstimmung über ein Projekt, (egal welches), geben wird, wird in ganz Kiel abgestimmt. Also da müsste Herr Voigt nochmal erläutern was er meint.

kielius.kiel 18.06.2013, 19:38
„Antworten eines Politikers......“
Meine Aussage ist völlig aus dem Zusammenhang gegriffen worden............
Nur die Teile der Bevölkerung die auch die SRB benutzen wollen dürfen abstimmen.....
Nur die Teile der Bevölkerung die im Nahkreis zu der Bahn wohnen darf abstimmen.......

Im Besonderen ist an die Abstimmung über die Rechtschreibreform erinnert.
Die Bevölkerung war dagegen und die Politik hat entschieden das die Bevölkerung doch wohl nicht das nötige Wissen hatte um die Frage „Richtig“ zu beantworten.

Naja in diesem Sinne wird wohl die Befragung enden..........

kn-online.de 19.6,2013

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