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Forum > Rechtschreibforum
Geschichtsfälschung bei Bertelsmann
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Theodor Ickler
15.12.2001 18.57
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Lieber Herr Metes,

dies hatte ich am 9. 12. schon auf die Nachrichtenseite gestellt und in meinem Kommentar noch ein interessantes Rundschreiben der Bundesjustizministerin dazugesetzt.
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Th. Ickler

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Jörg Metes
15.12.2001 18.48
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Rückendeckung für Fälscher

Was das Zitieren angeht, findet sich auf den Seiten der 'Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung' eine aktuelle Stellungnahme vom Dezember:
( http://www.ids-mannheim.de/reform/aktuell_zitieren.html )

»Orthografische Zitiervorschriften?

Des Öfteren erreichen uns Anfragen im Zusammenhang mit der korrekten Zitierung von Texten in alter Rechtschreibung. Dazu ist Folgendes zu sagen:
Eine allgemeine Vorschrift, beim Zitieren die alte bzw. die neue Rechtschreibung zu verwenden, gibt es nicht.
Gewöhnlich zitieren wir Texte älterer Autoren nach Ausgaben, die ohnehin nicht die Originalschreibung verwenden. Kein Goethe, kein Luther, aber auch kein Fontane erscheint etwa in Schulbüchern in originaler Orthografie. Allerdings spielt die Textsorte, in der das Zitat verwendet wird, eine gewisse Rolle. So wird man in einem wissenschaftlichen Aufsatz oder auch dort, wo man den Reiz der alten Schreibung zur Geltung bringen will, eher originalgetreu sein wollen als vielleicht in einem Zeitungsartikel. Generell gilt also, dass die Kriterien, nach denen man zitiert, heute nicht anders sind als vor der Neuregelung. Man sollte also zunächst entscheiden, ob eine originalgetreue Zitierung (von der man sich dann allerdings auch im Original überzeugen muss!) zweckmäßig oder gar notwendig ist. Sodann sollte man – was besonders für wissenschaftliche Publikationen gilt – eine Anmerkung machen, wenn man die Schreibung den heute gültigen Regeln angleicht. Doch wird es auch hier – je nach Textsorte – Unterschiede geben.
Auch was das Zitieren von Gesetzestexten in alter Schreibung angeht, sind Vorschriften nicht bekannt. In manchen Bundesländern wird im allgemeinen Erlass zur Umsetzung der Neuregelung der Rechtschreibung in den Landesbehörden darauf verwiesen, dass es „ggf. Sonderregelungen“ durch die Justizministerkonferenz geben könnte. Sofern es solche Sonderregelungen gibt, ist nicht auszuschließen, dass sie sich auf das Zitieren beziehen.
Allerdings enthalten die interinstitutionellen Anweisungen des Übersetzungsdienstes der Europäischen Union einen Passus zur „Behandlung von Zitaten“. Hier heißt es:
„Sind Wörter oder Passagen aus Texten zu zitieren, die in bisheriger Rechtschreibung vorliegen, so sind die Zitate in neuer Rechtschreibung wiederzugeben. Die Zeichensetzung bleibt dabei unverändert. Dies gilt auch für Rechtsakte und deren Titel.“ (Der letzte Satz ist im Original fett gedruckt!)
Für das Zitieren kann es also keine allgemeinen Vorschriften bezüglich der Rechtschreibung geben, sondern nur den Hinweis auf eine textsortenabhängige Handhabung. Ein solcher Hinweis ist aber nicht Angelegenheit eines orthografischen Regelwerkes; er könnte allerdings in einem Kommentar Erwähnung finden.«

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Jörg Metes

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Theodor Ickler
08.05.2001 16.22
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Bekanntlich fälscht der Dudenverlag im zehnbändigen Wörterbuch die Belege, indem er sie in die reformierte Rechtschreibung umschreibt und dadurch den Eindruck suggeriert, diese Schreibweise sei schon immer die übliche gewesen.

Bertelsmann macht es nicht anders. Auf seiner Internetseite behauptet der Konzern:

„Die meisten von uns haben auch vorher schon in der neuen Rechtschreibung geschrieben.“

Diese absurde Behauptung wird in der Verlagspraxis „bewiesen“. Zum Beispiel sind in dem Buch „Hitlers Frauen“ von Guido Knopp (C. Bertelsmann, München 2001) alle Zitate und historischen Quellentexte in Neuschreibung umgeschrieben: Tagebücher von Eva Braun, Zeitungsartikel aus dem Dritten Reich usw. – alles erscheint in Reformorthographie. Ein klarer Fall von Geschichtsfälschung. Bertelsmann versucht mit allen Mitteln, die Erinnerung an die bisher übliche Qualitätsorthographie auszulöschen. Der Vergleich mit Orwells „1984“ liegt nahe.


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Th. Ickler

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