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Was hat M. Dräger mit den Spenden gemacht?
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Detlef Lindenthal
09.04.2006 10.06
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Was hat M. Dräger mit den Spenden gemacht?

Liebe Leserinnen und Leser dieser Rechtschreib-Seiten,

Herr Eggers, Richter am Landgericht Flensburg, hat am 5.12.05 in den – anschließend von M. Dräger und mir angenommenen – Vergleich hineingeschrieben:


„Der Beklagte seinerseits wird nach Erhalt der Zahlung gemäß Ziffer 3. dieses Vergleichs in dem streitgegenständlichen Forum einen Beitrag veröffentlichen, in dem er die tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Spendengelder und Zahlungen für den Betrieb der Internetpräsenz darstellen wird.“
Zwar habe ich die im Vergleich und im Frühjahr 2004 mit Herrn Dräger vereinbarten Zahlungen von ihm immer noch nicht erhalten, dennoch bin ich bereits jetzt gewillt, über die die tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Spendengelder und Zahlungen hier im Forum den nachfolgenden Beitrag zu veröffentlichen:

– Was hat M. Dräger mit dem Spendengeld gemacht?
Er hat es eingeworben und eingenommen, es ist auf seinem Konto bei der Dresdner Bank eingegangen, aber er hat es nicht dem in der Werbung angegebenen Spendenzweck weitergegeben. Etliche Male, auch vor Gericht, hat er sich geweigert, das Spendengeld auszuzahlen.
Wer Spenden einnimmt, geht ein besonderes Treueverhältnis gegenüber dem Spender ebenso wie gegenüber dem Spendenempfänger ein; beide müssen sich darauf verlassen können, daß Spenden den vereinbarten Empfänger auch tatsächlich erreichen.
Auf seinen Internetseiten wirbt M. Dräger nach wie vor hier: rechtschreibreform.com/Mithilfe Spenden ein für den Spendenzweck: „Sie helfen: a) dem Betrieb dieser Seiten, b) der Volksinitiative in Niedersachsen“, jedoch bekommen nach wie vor weder die Niedersachsen noch ich, der die Seiten betreiben und bezahlen muß, die von M. Dräger eingenommenen Spenden.

Das Strafgesetzbuch lautet in seinem § 266.1:

„Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der Verleger Matthias Dräger aus St. Goar hat die ihm kraft eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch denen, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, also den Spendern und mir, Nachteil zufügt.

– Hat M. Dräger demnach Spendengeld veruntreut?
Zwischen dem genannten Wortlaut des Strafgesetzbuches und der fortdauernden „Spendenzurückhaltung“ kann ich keinen Unterschied erkennen. Tatsächlich hält er jetzt bereits seit über 17 Monaten Spendengeld zurück. Auch der Richter Eggers sprach in der Verhandlung am 5.12.2005 von „Spendenzurückhaltung“.

– Hat M. Dräger den im Vergleich vereinbarten Betrag von 2400 Eu an mich gezahlt?
Nein. Zwar hat er einen solchen Betrag mit rund drei Monaten Verspätung ca. Februar 2006 an den von mir beauftragten Anwalt gesandt, aber mit der für mich nicht annehmbaren Bedingung, daß ich dafür die Daten meiner eigenen Internetseite Nachrichtenbrett.de herausgeben müsse.

– Hat M. Dräger am 31.5.2005 vor Gericht gelogen?
Herr Matthias Dräger hat für seinen Landgerichtsprozeß gegen mich durch seinen Anwalt, Herrn Joachim Holtey, eine eidesstattliche Versicherung abgeben lassen mit dem folgenden Wortlaut:

„Hiermit versichere ich,
Mattthias Draeger,
Auf dem Haehnchen 34
56329 St. Goar


an Eides statt, in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen auch fahrlaessig
falschen eidesstattlichen Versicherung:
Ich habe nach meiner Erinnerung vom
Konto rechtschreibreform.de
Konto Nr. 673510 100
BLZ 570 800 70
Dresdner Bank Bad Ems
zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Ueberweisungen getätigt.


Alle Überweisungen von diesem Konto erfolgten ausschließlich von Herrn
Norbert Lindenthal, der das Konto verwaltet.
Bei dem Konto handelt es sich um ein sog. Und-Konto, lautend auf Matthias
Draeger und Norbert Lindenthal.


Simferopol, 24. Mai 2005        Matthias Draeger“
(Aufgrund dieser eidesstattlichen Versicherung hat Dr. Bauer mich verurteilt.)
Die auch Herrn Dräger bekannte Tatsache ist hingegen, daß Norbert Lindenthal seit dem 16. Oktober 2004 das Konto bezüglich der Spenden nicht mehr verwaltet und daß allein M. Dräger über die Ausgaben von dort entscheidet. (Tatsächlich hat er sich seither mehrmals geweigert, die Spenden auszuzahlen.)
Herr Dräger behauptet, das Konto wäre ein UND-Konto (für welches er also nur gemeinsam mit N. Lindenthal zeichnungsberechtigt wäre); tatsächlich kann er von jeder Dresdner-Bank-Filiale aus selbst Überweisungen vornehmen.
Eine falsche eidesstattliche Versicherung vor Gericht ist strafbar:

StGB § 156
Falsche Versicherung an Eides Statt
„Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
– Ist vor Gericht alles mit rechten Dingen zugegangen?
Nach meiner Meinung nicht. Gegen den Richter Dr. Bauer (der sich weigerte, die obengenannte falsche EV zu überprüfen) will ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung stellen.

– Wieviel Geld hat M. Dräger für das Prozessieren ausgegeben?
Im November 2005 rief M. Dräger mich stocksauer an, er müsse jetzt an seinen Anwalt 7500 Euro zahlen, das werde mich noch teuer zu stehen kommen. Ich antwortete ihm, daß ich ihn schon ganz am Anfang vor diesem Anwalt gewarnt habe.
Insgesamt dürfte M. Dräger bisher 15.000 Euro für die Prozesse gegen mich ausgegeben haben; vielleicht sind es auch 25.000; sein Anwalt Holtey ist dreimal nach Flensburg angereist, Herr Dräger selbst zweimal. Mit dem Vergleich vom 5.12.2005 hat Herr Dräger alle Gerichtskosten übernommen. (Die viel geringeren Spenden hat er aber immer noch nicht ausgezahlt.)

– Wie viele Richter sind in Flensburg, Schleswig und Husum mit Herrn Drägers Prozessen gegen mich und mit Folgeprozessen befaßt worden?
Bisher haben 13 Richterinnen und Richter die bei mir eingegangenen Schriftstücke unterzeichnet:
LG Flensburg:
    Dahmke
    Dr. Bauer
    Dr. Martens
    Frau Alves Ferreira
    Sauerberg
    Frau Döring
    Eggers
AG Flensburg:
    Frau Bendixen
    Dr. Chlosta
OLG Schleswig:
    Czauderna
    Mihr
    Lembke
AG Husum:
    ........

– Welche Aktenzeichen hat es dafür gegeben?
14 Aktenzeichen:
LG Flensburg:
    4 O 169/05,    4 O 182/05,    4 O 176 /05,    5 O 42/05,
    4 O 240/05,    2 O 360/05,    9 AR 17/05,    9 AR 18/05
OLG Schleswig:
    1 U 84/05,    16 W 122/05
AG Flensburg:
    60 B 3591/05,    63 C 17/06
Ordnungsamt Flensburg:
    046.063317.6
AG Husum
    2 C 255/06
(die letzten 6 Verfahren sind Folgeverfahren wg. Berufung, Kosten, Grundbuchamt, verstopfter Parkuhr)

Und dies ist meine Küchentür mit den inzwischen 15 Gerichts-Briefumschlägen mit „Förmlicher Zustellung“ (was früher „Mit Zustellungsurkunde“ hieß) und weiteren Gerichts-Umschlägen; ähnlich viele Umschläge kamen von den Anwälten (höhere Auflösung hier):


– Hat M. Dräger meine Verhaftung in Auftrag gegeben?
Ja:


– Hat M. Dräger mein Wohnhaus mit Zwangshypothek pfänden lassen?
Ja. Über seinen Anwalt Joachim Holtey hat Matthias Dräger am 27.9.2005 den „Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek“ auf mein Wohngrundstück gestellt. Diese Hypothek wurde daraufhin am 12.10.2005 ins Hattstedter Grundbuch eingetragen (Eintragungsbekanntmachung des Amtsgerichtes Husum vom 13.10.2005):


– Wie ist M. Dräger 1999 mit Spenden umgegangen?
Ungefähr 1999 hat M. Dräger eine Spende von 25.000 DM bekommen, für die ein Wörterbuch im Internet gebaut werden sollte. Zwei Raten je 8.000 Mark habe ich davon erhalten, mit der dritten Rate hat Herr Dräger etwas anderes gemacht, ich habe sie nicht erhalten. (Das von mir gebaute Wörterbuch steht auf http://deutsches-woerterbuch.de .)

– Hat M. Dräger erpreßt?

§ 253 StGB:
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Nach dem Vergleich vom 5.12.2005 bestand von meiner Seite die Absicht, aus den schwer zerstörerischen Prozessen herauszukommen und deshalb Herrn Dräger am 16.12.2006 die vereinbarten Daten auszuhändigen. Jedoch verlangte dieser am selben Tag unerwartet zusätzlich die Daten von meiner eigenen Seite Nachrichtenbrett.de: Wenn ich also mein Eigentum nicht herausgeben würde, würde er nicht die bisherige Rechnung bezahlen und statt dessen wieder gegen mich prozessieren – wobei ich also wiederum erwarten mußte und muß, daß er mit hohem Finanzeneinsatz und falschen Angaben gegen mich vorgeht, was ein empfindliches Übel darstellt und als Unrecht anzusehen ist.
Herr Dräger will nach wie vor ohne Bezahlung bei Androhung von Prozessen die Daten meiner Netzseite Nachrichtenbrett.de haben.

Zwischen dem Wortlaut von § 253 StGB und Herrn Drägers Verhalten kann ich keinen wesentlichen Unterschied erkennen. Da ich bisher nicht nachgegeben habe, begründet seine Tat bisher möglicherweise nur den Anfangsverdacht für einen (gleichwohl strafbaren) Versuch.

– Piloten haften für ihre Berufssorgfalt mit dem eigenen Leben.
Richter, Anwälte, Kultusminister, Lehrer und Verleger haften für ihre Berufssorgfalt so gut wie überhaupt nicht, Willkür bleibt meistens ohne Folgen. Das muß sich bessern.

– Wie will man das erreichen?
Durch z.B. einen Richter-TÜV und Anwälte-TÜV. Eine Internet-Lösung ist denkbar.

– Soweit
bin ich der im Vergleich vom 5.12.2005 vereinbarten Aufforderung durch Herrn Eggers, Richter am Landgericht Flensburg, nachgekommen, „die tatsächlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Spendengelder und Zahlungen für den Betrieb der Internetpräsenz“ in diesem Forum darzustellen.

Lieber Matthias,
es wäre sehr nett, wenn Du mich nicht mehr würgen würdest. Meine Internet-Seite Nachrichtenbrett.de gehört Dir nicht, und auch mein Wohnhaus gehört Dir nicht. Und auch die Spenden gehören Dir nicht; Du hast sie für den Betrieb der Internetseiten eingeworben, und laut Deinem Gerichtsbeschluß vom 12.6.2005 muß ich die Seiten betreiben, daher gehören die Spenden mir.
Auch hast Du nach sittlichen Maßstäben kein Recht, jetzt schon seit 10 Monaten fast jede Stunde meines Lebens zu besetzen. Findest Du es gut und förderlich für Dich, wenn es jemanden gibt, dessen erster Gedanke morgens und dessen letzter Gedanke abends an Matthias Dräger in St. Goar geht, und das in Verzweiflung?
Bitte höre auf, mich zu würgen.

Dein früherer Freund
Detlef Lindenthal

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Detlef Lindenthal
06.03.2007 09.56
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Rechtschreibung ade, gute Nacht Rechtsstaat, tschüß Eigenheim?

Hatte gestern wieder Besuch vom „Staat“: Die Landesbezirkskasse Flensburg als verlängerter Arm des ins Gerede gekommenen Landgerichtes Flensburg möchte gerne einige Tausend Eu bei mir pfänden wegen der vom landgerichtlichen Lügner (und demzufolge Prozeßbetrüger) Matthias Dräger (St. Goar) betriebenen Sache (weil er den Vorwurf der [inzwischen aber bestätigten] Spendenveruntreuung nicht wünschte, siehe http:/rechtschreibung.com/Untreue2).
Das Gespräch mit dem LBK-Herrn möchte ich durchaus als ein Bürgergespräch wertschätzen; gleichwohl gibt er zu verstehen, daß für sowas die Eigenheim-Pfändung in Frage kommt. Sodann kann also das fragwürdige Landgericht Flensburg gemeinsam mit dem fragwürdigen Herrn Matthias Dräger sich auf meinem Blatt 720 des Hattstedter Grundbuches tummeln:



Ja, ein solcher Nachmittag macht mich wieder sehr, sehr nachdenklich.
__________________
Detlef Lindenthal

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