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PL
07.02.2008 19.35
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Das Unterscheiden ist eine hohe Kunst, die von Gartenzwergen niemals verstanden wird.

„… neben dem Rechtsweg auch die Möglichkeiten der Volksgesetzgebung zur Abwehr der Rechtschreibreform zu nutzen …“

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Norbert Lindenthal
07.02.2008 15.52
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Re: DIE WELT 13.02.1996 [Was denkt Wassermann 12 Jahre später?]

Was, guter Herr Wassermann, denken Sie heute, 12 Jahre später? Oder schauen Sie einfach weg? Nun haben Sie Zeit, viel Geld. Machen Sie doch mal was aus Ihrer Zivilcourage.

Unser Kind ist noch nicht ertrunken. Und für Deutschland wäre es gut, wenn der normale Menschenverstand gestärkt aus diesem Staatsangriff herauskäme.
__________________
Norbert Lindenthal

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Sigmar Salzburg
07.02.2008 15.28
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DIE WELT 13.02.1996

Die Rechtschreibreform beschäftigt die Gerichte

Verstoßen die Kultusministererlasse zur Neuregelung der Orthographie gegen die Verfassung? / Von RUDOLF WASSERMANN


Die Sprache, so Theodor Fontane in „Unwiederbringlich“, ist das Menschlichste am Menschen. Vorher schon sprach Wilhelm von Humboldt davon, daß der Mensch nur durch die Sprache Mensch ist. An Stimmen, die betonen, daß das Denken an Sprache gebunden und Sprache Teil unserer kulturellen Integrität ist, fehlt es auch heute nicht.

Um so erstaunlicher mutet es an, daß die 1994 auf der Wiener Orthographiekonferenz vereinbarte und 1995 von der Kultus- und der Ministerpräsidentenkonferenz gebilligte Rechtschreibreform zunächst kaum Widerspruch fand. Erst das Aufbegehren des Deutsch-Lehrers Friedrich Denk vom Gymnasium in Weilheim und die von ihm initiierte „Frankfurter Erklärung“ namhafter Schriftsteller, Verleger und Journalisten haben die Öffentlichkeit wachgerüttelt.

Daß die Kultusminister wegen dieser Proteste auf die Verwirklichung des ihnen von einer Reformkommission angedienten Projekts verzichten, ist allerdings nicht zu erwarten. Denjenigen, die wissen, was es mit dieser vermeintlich unwichtigen Reform auf sich hat, bleibt daher, wenn sie sich nicht mit dem behördlichen Eingriff in die Sprache abfinden wollen, nichts anderes übrig, als die Gerichte anzurufen.

Die Verfassungsbeschwerde des Jenaer Rechtsprofessors Gröschner blieb, da verfrüht, ohne Erfolg. Denn Konferenzbeschlüsse, in denen sich die Repräsentanten der Länder gegenseitig dazu verpflichten, die neuen Rechtschreibregeln als verbindliche Unterrichtsgrundlagen einzuführen, greifen nicht gegenwärtig und unmittelbar in die Grundrechte ein, wie das Bundesverfassungsgericht befand.

Inzwischen haben jedoch in mehreren Ländern – wie etwa Rheinland-Pfalz – Verwaltungsvorschriften zur Einführung der neuen Rechtschreibregeln bewirkt, daß dort nach den reformierten Regeln unterrichtet wird. Deshalb sind die Betroffenen nicht mehr gehindert, die Verwaltungsgerichte anzurufen. Anhängig sind Verfahren wegen der Rechtschreibreform bei den Verwaltungsgerichten in München, Weimar und Mainz. Die Kläger sind sämtlich die Eltern von Schülern, in München der „Rebell“ Denk als Vater einer Schülerin. In Mainz ist Prozeßbevollmächtiger der Rechtsanwalt Kopke, der über die Rechtschreibreform eine brillante, in Fachkreisen hochgerühmte juristische Dissertation geschrieben hat.

Die Aussichten der Kläger, von den Gerichten recht zu bekommen, stehen nicht schlecht. Von der Reform betroffen sind nicht nur die Schüler, Lehrer und Verwaltungsbeamten, über die die Exekutive Regelungsgewalt beansprucht, sondern letztlich ist es auch die gesamte Bevölkerung. Unumwunden hat das der bayerische Kultusminister Hans Zehetmair eingeräumt, als er – zu Recht! – feststellte, der Konferenzbeschluß regele für viele Jahre, „wie das deutsche Volk schreibt.“.

Es geht also nicht bloß um eine Lehrplanänderung, für die die Exekutive zuständig wäre, sondern um eine politische Entscheidung von allgemeiner Bedeutung. Solche Entscheidungen aber sind nach der sogenannten Wesentlichkeitstheo-rie des Bundesverfassungsgerichts dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber in einem öffentlichen Willensbildungsprozeß vorbehalten. Es ist die wohlbekannte Arroganz der Macht, wenn hier die Exekutive die Kompetenz über die richtige Schreibweise an sich reißt, anstatt den Parlamenten die Entscheidung zu überlassen.

Es kommt hinzu, daß die Rechtschreibreform auch unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift, nämlich in das elterliche Erziehungsrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches die Integrität der menschlichen Person in geistig-seelischer Hinsicht schützt. Kein geringerer als der renommierte Verfassungsrichter Kirchhof leitet daraus das Recht des Bürgers ab, sich gegen Sprachlenkung und Sprachbeeinflussung zu wehren (so im Handbuch des Staatsrechts Band I). Das gilt auch für die Reform der Schreibweise. Die Parlamente beklagen sich oft über die Aushöhlung ihrer Kompetenzen durch die moderne Rechtsentwicklung. Um so erstaunlicher ist ihr Desinteresse daran, ihre Kompetenz zur Rechtschreibreform gegenüber der Exekutive zu wahren.

Deshalb kann es nicht verwundern, daß Bürger und Bürgerinnen versuchen, neben dem Rechtsweg auch die Möglichkeiten der Volksgesetzgebung zur Abwehr der Rechtschreibreform zu nutzen. In Bayern werden Stimmen für ein Volksbegehren gesammelt, in Schleswig-Holstein ist das Verfahren der Volksinitiative eingeleitet. Sollten da nicht die Landesparlamente die Materie an sich ziehen und den Eifer der Kultusministerien bremsen, der uns eine Reform auferlegt, die ebenso überflüssig ist wie ein Kropf?

[ Rudolf Wassermann, Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig bis 1990,
1974 bis 1980 Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen.
1976 bis 1990 Präsident des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes,
und Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
]

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Sigmar Salzburg
07.02.2008 06.36
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Vorher - Nachher

Vorher

Mit Rechtschreibreform gesteigerte Lust am Schreiben
Jean-Marie Zemb, streitbarer Kollege am College de France, gibt keine Ruhe: Erneut will er in seinem Artikel „Wer ohne Hindernis lernt, lernt nichts“ (F.A.Z.-Feuilleton vom 27. Oktober) denen heimleuchten, die die Rechtschreibung der deutschen Sprache für reformbedürftig halten. Schlimm nur, daß ihn der missionarische Eifer dazu verführt, sein Zerrbild für die Realität zu halten. […] Zemb baut Pappkameraden auf- aus eigener Unwissenheit oder auf die Unwissenheit der Leser hoffend –, um sie dann mit Getöse abzuschießen. Perfid ist im übrigen seine Schlußpassage: Wenn er feststellt, daß vom ursprünglichen Reformvorschlag nur noch ein Rest übriggeblieben ist, so hat er leider recht. Um der Redlichkeit willen hätte er freilich hinzufügen müssen, daß dies, unter anderem, seiner emotionalisierten Argumentation zuzuschreiben ist, der viele Laien – zumal unter den Politikern – auf den Leim gegangen sind.
Ich bin gern bereit, mit Zemb und seinen geistigen Freunden in Schulen oder Büros zu gehen und vor Ort über Probleme mit der derzeitigen Rechtschreibnorm zu diskutieren. Am besten ließe sich das anhand eines Diktates bewerkstelligen, das die ganze Absurdität des jetzigen Systems erhellte. Ich freue mich im übrigen darauf, daß jetzt mehr Menschen Gelegenheit haben werden, sich zu den geplanten Änderungen zu äußern. Die Reform der Rechtschreibung der deutschen Sprache will nicht mehr und nicht weniger, als daß unsere Landsleute wieder Lust am Schreiben haben und keine Angst, Fehler zu machen, um dann als unintelligent oder noch schlimmer abgekanzelt zu werden. Wenn diese Reform nicht gelingt, überlassen wir das Feld den von Zemb offensichtlich heißgeliebten Computern und ihren Rechtschreibregeln. Mir graust vor dieser Alternative.

Professor Dr. Lutz Götze, Saarbrücken

F.A.Z. 10.11.1995

Nachher:

Am 12.12.2001 schrieb Friedrich Denk in rechtschreibung.com

Prof. Götze: „Zum Niedergang der deutschen Sprache beigetragen“

Spät, aber immerhin

Am 4. Oktober 2001 – es ist schon eine Weile her, aber noch immer interessant – sprach mich im Münchner Literaturhaus ein Herr an, den ich nicht gleich erkannte, obwohl ich ihm des öfteren begegnet war, und sagte mir ganz unvermittelt, er habe sich leider geirrt

„Wir haben mit der Rechtschreibreform zum Niedergang der deutschen Sprache beigetragen.“



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Sigmar Salzburg
07.02.2008 02.24
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Hinweis

Nachrichten von 1998 auch hier:
http://nachrichtenbrett.de/v/Heft.php?boardid=1&sortfield=starttime&sortorder=DESC&daysprune=&sid=0b7aaf67ceaa94d41466dcbb7302cd48&page=265

(Von hier aus sonst schwer zugänglich)
__________________
Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
06.02.2008 19.17
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EIN KULTUR BEWEGTER

Stammtischmehrheit

Zehetmair zur Rechtschreibreform

Die geplante Rechtschreibreform wird trotz aller Proteste weder angetastet noch aufgeschoben. Das hat Bayerns Kultusminister Hans Zehetmair in der Berliner Morgenpost erklärt: „Juristisch und technisch ist die Reform nicht mehr zurückzuholen.“ Er wies damit die „Frankfurter Erklärung“ von 300 Schriftstellern, Verlegern und Wissenschaftlern gegen das Inkrafttreten der Rechtschreibreform zurück. Es sei unverständlich, warum sich die deutschen Dichter und Denker über die Reform aufregten, sagte der Minister. „Die können doch schreiben, wie sie wollen, da sie literarische Freiheit genießen. Auch nach dem Jahr 2005, wenn die neuen Regeln verbindlich gelten.“ Im Zusammenhang mit dem augenscheinlich großen Widerstand gegen die Reform in der Bevölkerung sprach Zehetmair von einer „Stammtischmehrheit“. dpa

Süddeutsche Zeitung, 16.10.1996

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Sigmar Salzburg
05.02.2008 07.53
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Gezielte Schrott-Entsorgung

Eine Bemerkung in Th. Icklers „Regelungsgewalt“
auf Seite 33:

Seit der meistverkauften 1. Ausgabe hat sich das Wörterbuch von Bertelsmann in Hunderten von Fällen stillschweigend an das Leitwörterbuch Duden angeglichen -besonders in der 10. Ausgabe (nicht „Auflage“ – es war immer noch die erste!), die immerhin den winzigkleinen Vermerk „neu durchgesehen“ trägt. Mehr als eine Million Bertelsmann-Käufer wußten nicht, daß sie ein längst überholtes Wörterbuch besaßen. (Im März 1999 erschien eine zweite Auflage, durch die 1,8 Mill. Bände der ersten endgültig wertlos wurden.)

Und wo blieb der wertlose Schrott? Von der CDU kam die

Pressemitteilung Nr. 117/99 vom 3. März 1999

Jost de Jager:
Unwissenheit des Ministeriums über Wörterbuch-Verteilaktion ein starkes Stück


Als ein „starkes Stück“ hat der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager, die Tatsache bezeichnet, daß an schleswig-holsteinischen Schulen 10.000 umstrittene Wörterbücher ausgeschüttet werden … Vielmehr sei die Verteilaktion von GEW und Bertelsmann rechtzeitig zum Wahlkampf um die Personalräte dazu angetan, den Volksentscheid zur Rechtschreibung in Schleswig-Holstein zu unterlaufen, kritisierte de Jager.

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Sigmar Salzburg
04.02.2008 20.11
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Kieler Nachrichten, 14. August 1997
Kommentar von Urs Stahl

Gedanken-Akrobatik

Der Streit um die Rechtschreibreform wird zur Hängepartie. Zwar hat die Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vorläufige Klarheit für die Schulen im Lande gebracht. Aber der Rechtsstreit in anderen Bundesländern und schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch lange nicht ausgestanden. Außerdem ist die Reform durch mehrere Volksbegehren bedroht.

Vor allem aber bleibt fraglich, ob der Schleswiger Spruch die anderen Gerichte der Republik beeindrucken kann. Denn er entbehrt nicht einiger halsbrecherischer Gedanken-Akrobatik. Die Kultusminister hatten die Forderung nach einer gesetzlichen Absicherung der Reform mit der Behauptung heruntergespielt, es handele sich nur um eine schul- und behördeninterne, nicht allgemeinverbindliche Regelung. Schleswig stellt das Gegenteil fest. Es sei eine Reform für den deutschen Sprachraum überhaupt. Somit wäre die Änderung aber nicht nebensächlich, sondern „wesentlich“. Alle „wesentlichen“ Grundrechtsfragen aber müssen durch Gesetz geregelt werden.

Wie Schleswig zum gegenteiligen Ergebnis kommt, bleibt Geheimnis der 3. Kammer. Mehr noch: Da der Staat nach Schleswiger Auffassung eigentlich keine rechtlichen Normen für die Orthographie setzen darf, interpretieren die Richter den Rechtschreiberlaß in eine Art „Absichtserklärung“ um. Die Minister seien dazu wegen der vorangegangenen kompetenten fachlichwissenschaftlichen Diskussion berechtigt. Hier irrt Schleswig gewaltig. Die wissenschaftlichen Empfehlungen der Linguisten sind in der Fachwelt nicht nur gewissen Zweifeln, sondern fundamentaler Kritik ausgesetzt. Ihre neuen Regeln mögen die Anfängertexte in Grundschulfibeln vereinfachen. Sie haben aber in den neu erschienenen Wörterbüchern tausendfach zu gegensätzlichen Auslegungen geführt.
URS STAHL
_________________________

Anmerkung am 4.2.08 (Sa): Das Bundesverfassungsgericht machte sich 1998 die falsche Gedankenakrobatik der Schleswiger Richter zu eigen, nämlich daß sich „die Schule lediglich allgemein zu erwartenden Rechtschreibänderungen anpasse“. Da wichtige Teile der „Reform“ von 1996 im Jahre 2006 zurückgenommen werden mußten, ist diese These falsifiziert worden. Sie machte aber die „Reform“ als Angriffswaffe auf die gewachsene Schreibkultur scharf. Diesen Spruch konnten die Kultusminister als Freibrief für die Umsetzung jedes reformerischen Gedankenfurzes ausgeben, und die Zeitungen mit ihren vorauseifernden Nachrichtenagenturen konnten der Öffentlichkeit vorerzählen, das Gericht habe die Rechtschreibreform „ohne Wenn und Aber“ gebilligt (Focus). Leider ist zu erwarten, daß die in Kürze wieder damit befaßten niederen Instanzen sich hinter dem unfehlbaren Karlsruher Vatikan verstecken werden, obwohl der nur darüber zu urteilen hatte, ob überhaupt erlaßweise (geringe) Schreibveränderungen vorgenommen werden dürfen.

Das eben ist der Fluch der bösen Tat, das sie fortzeugend Böses muß gebären. (Friedrich Schiller)

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